Mit den so genannten Anti-Terror-Gesetzen wird in verbriefte Grund- und Bürgerrechte eingegriffen. Deshalb waren sie immer umstritten. Deshalb hat die PDS dagegen gestimmt. Und deshalb wurde im Herbst 2001 zugesagt, sie nach zwei bis drei Jahren zu evaluieren. Das ist bisher nicht geschehen.
Zugleich gibt es Urteile des Bundes-Verfassungsgerichtes, die Teile der Otto-Pakete monieren und ihre praktische Handhabe kritisieren.
Das alles spricht gegen eine Verlängerung und gegen eine Erweiterung der Otto-Pakete. Im Gegenteil: Ihr Sinn und Unsinn muss schleunigst überprüft werden - nicht im geheimen Otto-Stübchen, sondern öffentlich im Bundestag.
Berlin, den 27. April 2005
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