Das milde Urteil birgt ein gefährliches Signal. Es spricht von Körperverletzung mit Todesfolge in einem minderschweren Fall. Auch wenn das Juristen-Deutsch ist, so endete der minderschwere Fall im Jahre 1999 für den betroffenen Sudanesen dennoch tödlich.
Ebenso wenig nachvollziehbar ist, wieso das Gericht die verantwortlichen Vorgesetzen des BGS scharf kritisiert, das aber folgenlos. Die unmenschliche Abschiebepraxis ist seit Jahren ein Thema und der Tod von Aamir A. war kein unseliger Ausrutscher.
Berlin, den 18. Oktober 2004
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