Der Kanzler irrt dreifach.
Er betont: Ich lehne eine Volksabstimmung über die künftige EU-Verfassung ab. Er verschweigt, dass eine große Mehrheit der Bevölkerung sie will.
Er sagt: Das Grundgesetz sehe keine Referenden vor. Er unterschlägt, dass er und Joschka Fischer eine Grundgesetz-Besserung verhindern.
Er wird zitiert: Das Grundgesetz verbiete eine Volksabstimmung. Er unterschlägt, dass Artikel 20 (2) gebietet: Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen… ausgeübt.
Zehn EU-Länder werden ein Referendum über ihre gemeinsame Verfassung durchführen. Ausgerechnet die deutschen Sozialdemokraten und Grünen stellen sich quer. Sie präsentieren Deutschland als besondere politische Einfaltigkeit.
Die PDS ist für Volksabstimmungen - auch auf Bundesebene - grundsätzlich und zur EU-Verfassung. Letztere sollte am 8. Mai 2005 stattfinden, als historisches, friedliches und demokratisches Signal.
Berlin, den 16. Juli 2004
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