Mit diesem Urteil wurde der große Lauschangriff von Rechts wegen erheblich eingeschränkt, wenn auch nicht verboten. Immerhin stellt sich das Bundesverfassungsgericht damit gegen den bundesdeutschen Trend und die auswuchernde Beschneidung von Bürgerrechten.
Die PDS im Bundestag hatte seinerzeit - wie die Beschwerdeführer Baum, Hirsch und Leutheusser-Schnarrenberger (alle FDP) - gegen den großen Lauschangriff gestimmt.
Das Urteil ist zugleich ein Votum gegen innenpolitische Hardliner, wie Schily, Schönbohm und Beckstein. Diese befürworten den extensiven Gebrauch des großen Lauschangriffes und wollen ihn durch einen großen Spähangriff erweitern. Dem hat das Bundesverfassungsgericht einen Riegel vorgeschoben.
Das Bundesverfassungsgericht hat den Rechtsstaates gestärkt und seinem gezielten Abriss widersprochen.
Berlin, den 3. März 2004
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