Der MAD gilt bislang als Inlandsnachrichtendienst, der in der Bundeswehr und für die Bundeswehr die Aufgaben wahrnimmt, die außerhalb der Bundeswehr von den Behörden für Verfassungsschutz wahrgenommen werden.
Er hat demnach offiziell die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland zu schützen.
Zu diesem Zweck darf der MAD Informationen auch mit nachrichtendienstlichen Mitteln beschaffen. Dazu gehören verdeckte Ermittlungen, der Einsatz geheimer Mitarbeiter..., Observationen sowie Brief- und Telefonüberwachung. Soweit die geltende Rechtslage.
Mit anderen Worten: Der MAD darf nunmehr weltweit agieren,
denn auch die Bundeswehr soll bekanntlich weltweit agieren.
Die Drohung von Verteidigungs-Minister Struck, das deutsche Grundgesetz müsse auch am Hindukusch verteidigt werden, bekommt einen weiteren Drall.
Die Grünen machen mit, die PDS lehnt dies ab.
Berlin, den 17. September 2003
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