Dass Schwarzarbeit künftig als Straftat und nicht nur als Delikt geahndet werden soll, ist richtig. Die entscheidende Frage aber ist: Wer gilt als Straftäter? Jene, die versuchen, sich mit Billigjobs über Wasser zu halten. Oder jene, die daraus Kapital schlagen?
Berlin, den 16. Juli 2003
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