Die Einführung des großen Lauschangriffes war und ist ein Eingriff in grundsätzliche Bürgerrechte - Ausrufezeichen.
Der große Lauschangriff wurde mit den Gefahren aus der organisierten Kriminalität begründet, die abzuwehren seien.
Und er wurde damit bemäntelt, dass er sehr restriktiv gehandhabt würde.
Tatsächlich lauscht der deutsche Staat inzwischen in der Abhör-Champions-League. Praktisch nehmen die datenschutzrechtlichen Bedenken zu. Betroffen sind die Menschenwürde und die demokratische Substanz der Republik.
Deshalb ist es gut, dass geklagt wurde. Und es bleibt zu hoffen, dass das Bundesverfassungsgericht dem Lausch- Galopp Zügel anlegt.
Berlin, den 1. Juli 2003
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