Der Flurschaden wäre mehr als kollateral

Prozessbeobachter gehen davon aus, dass das Bundesverfassungsgericht das Verbotsverfahren gegen die NPD möglicherweise einstellt. Dazu erklärt Petra Pau, Mitglied des Innenausschusses:

Die Gefahr, dass das Verbotsverfahren eingestellt wird, droht seit langem, spätestens, seitdem eine Serie von V-Mann-Äffären publik wurde.

Dies wäre aber nicht dem Bundesverfassungsgericht, sondern ausschließlich den Innenministern und ihrer Geheimdienstpraxis anzukreiden.

Der angerichtete Flurschaden wäre mehr als kollateral. Eine nachweislich menschenverachtende und aggressive Partei, wie die NPD, bekäme Aufwind.

Zugleich wurden Verfassungsorgane, wie der Bundestag, von den Innenministern vorgeführt und in ihren Rechten beschnitten.

Schließlich bliebe als einzig messbares Ergebnis aus dem „Aufstand der Anständigen“ anno 2000, das „Versagen der Zuständigen“.

Unter dem Strich bleibt: rechtsextremer Ungeist ist vor allem durch zivilgesellschaftliches Engagement zurückzudrängen. Stümperhafte Verbotsversuche sind nachweislich ein untaugliches Mittel.
 

Berlin, den 27. Februar 2003

 

 

27.2.2003
www.petra-pau.de

 

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