CDU - ein Fall für das Verfassungsgericht

Die CDU will das Grundgesetz ändern, um deutsche Soldaten auch ohne Bundestags-Votum im Ausland einsetzen zu können. Dazu erklärt Petra Pau, PDS im Bundestag:

Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland enthält ein ausdrückliches Friedensgebot. Dabei muss es aus historischer, aktueller und künftiger Verantwortung bleiben.

Die CDU will hingegen einen „Vorratsbeschluss“, um „Nato-Feuerwehr-Einsätze“ mit deutscher Beteiligung nicht zu behindern. Das zielt auf einen entmündigten Bundestag und eine Republik unter NATO-Kuratel.

Die Forderung entspringt obendrein einer Militär-Doktrin, die Präventivkriege vorsieht. Auch das ist grundgesetz- und völkerrechts-widrig.

Die CDU entwickelt sich rasant zu einem Fall für das Verfassungsgericht.
 

Berlin, den 25. Februar 2003

 

 

25.2.2003
www.petra-pau.de

 

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