Erstschlag gegen Völkerrecht

Die USA drohen mit einem Krieg gegen den Irak. Spekulationen über eine deutsche Beteiligung nehmen zu. Dazu erklärt Petra Pau (MdB):

Die PDS lehnt Kriege aus politischen Gründen ab. Hinzu kommt eine rechtliche Dimension:

1. 

Ein Krieg der USA gegen den Irak wäre ein Präventiv-Krieg, also laut geltender UN-Definition eine Aggression, und folglich mit dem Völkerrecht nicht vereinbar.

2. 

Eine deutsche Beteiligung an einem Krieg der USA gegen den Irak wäre zudem grundgesetzwidrig. Das gilt für direkte Mitwirkungen ebenso wie für indirekte Teilhabe oder Duldung.

3. 

Weder Bündnispflichten (Nato), noch bilaterale Verträge setzen das per UNO-Charta oder Grundgesetz geltende Recht außer Kraft. Die Bundesregierung ist daher im Rahmen des Grundgesetzes zwingend souverän und mitnichten Nato-gebunden.

4. 

Es gibt keinerlei Verträge, die im Falle eines Präventiv-Krieges der USA gegen den Irak, deutsche Hoheitsrechte an die USA abtreten würden. Auch Stationierungs- oder Überflugrechte von kriegführenden Armeen auf deutschem Territorium sind rechtlich weder vorgeschrieben, noch geboten.

Fazit 1: Der Versuch der Bundesregierung, im Falle eines USA-Krieges gegen den Irak für eigene Entscheidungen Bündnisverpflichtungen in Anspruch zu nehmen, ist politisch unredlich.

Fazit 2: Jedwede deutsche Beteiligung an einem Krieg der USA gegen den Irak wäre völkerrechts- und grundgesetzwidrig.

Fazit 3: Ein Präventivkrieg gegen den Irak wäre nicht nur ein Krieg gegen den Irak, sondern zugleich ein Erstschlag gegen geltendes Völker- und Grundrecht.
 

Berlin, den 26. November 2002

 

 

26.11.2002
www.petra-pau.de

 

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