Die PDS lehnt Kriege aus politischen Gründen ab. Hinzu kommt eine rechtliche Dimension:
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Ein Krieg der USA gegen den Irak wäre ein Präventiv-Krieg, also laut geltender UN-Definition eine Aggression, und folglich mit dem Völkerrecht nicht vereinbar.
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2. |
Eine deutsche Beteiligung an einem Krieg der USA gegen den Irak wäre zudem grundgesetzwidrig. Das gilt für direkte Mitwirkungen ebenso wie für indirekte Teilhabe oder Duldung.
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3. |
Weder Bündnispflichten (Nato), noch bilaterale Verträge setzen das per UNO-Charta oder Grundgesetz geltende Recht außer Kraft. Die Bundesregierung ist daher im Rahmen des Grundgesetzes zwingend souverän und mitnichten Nato-gebunden.
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4. |
Es gibt keinerlei Verträge, die im Falle eines Präventiv-Krieges der USA gegen den Irak, deutsche Hoheitsrechte an die USA abtreten würden. Auch Stationierungs- oder Überflugrechte von kriegführenden Armeen auf deutschem Territorium sind rechtlich weder vorgeschrieben, noch geboten.
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Fazit 1: Der Versuch der Bundesregierung, im Falle eines USA-Krieges gegen den Irak für eigene Entscheidungen Bündnisverpflichtungen in Anspruch zu nehmen, ist politisch unredlich.
Fazit 2: Jedwede deutsche Beteiligung an einem Krieg der USA gegen den Irak wäre völkerrechts- und grundgesetzwidrig.
Fazit 3: Ein Präventivkrieg gegen den Irak wäre nicht nur ein Krieg gegen den Irak, sondern zugleich ein Erstschlag gegen geltendes Völker- und Grundrecht.
Berlin, den 26. November 2002
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