Abhörpanne hat ihre innere Logik

Bei der Telefonüberwachung habe es eine Panne gegeben. Überwachten seien die Abhörkosten in Rechnung gestellt worden, heißt es. Dazu erklärt MdB Petra Pau:

Auf den ersten Blick scheint es schizophren, wenn Personen, die von Geheimdiensten oder von der Polizei überwacht werden, dafür auch noch die Telefonkosten in Rechnung gestellt werden. Es hat aber eine innere und weitergehende Logik.

Es ist bekannt, dass Handy-Besitzer nahezu jederzeit geortet und unbemerkt belauscht werden können. Selbst dann, wenn sie nicht telefonieren. Die Technik gibt es her und die Rechtsvorschriften lassen es zu.

Das heißt: Jeder Handy-Besitzer trägt kompakt eine „elektronische Fußfessel“ und „Wanze“ bei sich. Er kauft das entsprechende Gerät und er schließt einen Vertrag mit einem Anbieter ab, der wiederum gesetzlich verpflichtet ist, persönliche Daten weiterzuleiten. Der Handy-Nutzer zahlt natürlich die laufenden Kosten, und damit anteilig auch die für seine eigene Überwachung, für Lauschangriffe gegen ihn selbst.

Im aktuellen Fall ist daher nur überspitzt publik geworden, was ohnehin bundesdeutscher Alltag ist.

Ich erneuere daher meine Minimal-Forderung: Elektronische Kommunikationsgeräte, wie Handys oder Computer, sind verbraucherrechtlich zu schützen. Analog wie bei Zigaretten sollten sie gekennzeichnet werden. Etwa mit dem Hinweis: „Die europäischen Datenschützer warnen ...!“

Berlin, den 31. Oktober 2002

 

 

31.10.2002
www.petra-pau.de

 

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