Bundeswehr darf auch künftig nicht Polizei spielen Der CDU/CSU-Kanzler-Kandidat Stoiber will im Falle eines Wahlsieges das Grundgesetz ändern. Demnach soll die Bundeswehr künftig auch für die Innere Sicherheit zuständig sein. Dazu erklärt Petra Pau, stellv. PDS-Vorsitzende. | ||||
Das ist ein alter Hut mit Gamsbart. Sein Kompetenz-Kollege Beckstein (CSU) hat schon mehrfach eine Militarisierung der Innenpolitik gefordert. Die Wiederholung macht den Unsinn jedoch weder politisch, noch fachlich besser. Wer Gutes im Schilde führt, weiß das. Es gibt aus guten Gründen eine Trennung von Bundeswehr und Polizei. Sie haben unterschiedliche Aufgaben, unterschiedliche Kompetenzen und unterschiedliche Rechte. Niemand käme auf die Idee, einen Tierarzt als Hausarzt einzusetzen, nur weil beide einen Doktor-Titel tragen, oder einen Anwalt mit einem Literaten zu verwechseln, nur weil beide Lesen und Schreiben können. Auch der Verweis auf eventuell terrorgefährdete Flughäfen begründet keine Grundgesetzänderung. Denn für Ausnahme-Fälle gibt es längst Ausnahme-Paragrafen. Deshalb: Die Bundeswehr darf auch künftig nicht Polizei spielen! Berlin, den 16. Juni 2002 | ||||
16.6.2002
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