Das Verfahren bleibt verfahren Das Bundesverfassungsgericht will erst nach der Bundestagswahl das NPD-Verbots-Verfahren wieder aufrufen und meldet weiteren Klärungsbedarf an. Dazu erklärt Petra Pau, stellv. Fraktionsvorsitzende und Mitglied des Innenausschusses: | ||||
Die Position des Bundesverfassungsgerichtes ist vollauf nachvollziehbar. Das gegen die NPD angestrebte Verbotsverfahren bleibt verfahren. Die Verantwortung dafür liegt wesentlich bei Bundesinnenminister Otto Schily (SPD). Die PDS-Fraktion hatte bereits im Sommer 2000 darauf aufmerksam gemacht, dass die übliche V-Leute-Praxis das damals noch erwogene Verbotsverfahren gefährden könnte und entsprechende parlamentarische Anfragen gestellt. Sie wurden arrogant ignoriert. Berlin, den 7. Mai 2002 | ||||
7.5.2002
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