Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen!
Die Änderung des Bundesvertriebenengesetzes ist längst überfällig, und wir
begrüßen es, dass auf dieser Grundlage nun wieder mehr Menschen mit ihrem
Antrag auf Anerkennung als Spätaussiedler Erfolgsaussichten haben.
Ich sage es aber gleich - ich habe leider nicht so viel Redezeit; ich bin
den Kolleginnen und Kollegen dankbar, die etwas zur Geschichte, auch zur
leidvollen Geschichte dieser Menschen und Familien gesagt haben -: Der
rechten Seite des Hauses empfehle ich dringend mal eine Bildungsreise nach
Detmold ins Museum für russlanddeutsche Kulturgeschichte oder auch nur -
das ist gar nicht weit weg, ganze 17 Kilometer von hier - auf den Parkfriedhof
Marzahn, wo es ein Denkmal für die Opfer der Stalin-Dekrete und der
Deportationen gibt.
Zum Gesetz selbst werden wir im parlamentarischen Verfahren noch
etwas zu besprechen haben. Die erste Durchsicht zeigt mir, dass Sie noch
keine klare Regelung zum sogenannten Gegenbekenntnis haben. Wir sollten
hier noch einmal nachsteuern. Sie haben es selbst als Problem im Gesetz
benannt: Den Spätaussiedlern wird zur Erlangung der deutschen
Staatsbürgerschaft unverändert ein Bekenntnis abverlangt, ausschließlich dem
deutschen Volk als national geprägter Kulturgemeinschaft anzugehören. Das ist
befremdlich. Das führte ja schon in der Vergangenheit zur Ablehnung vieler
Bewerber, und ich schließe mich da der Kritik der Versammlung
Auslanddeutscher an.
Die Fraktion Die Linke denkt, dass wir in einer globalisierten Welt und
einer multiethnischen Geschichte hier nachsteuern müssen. Diese
Ausschließlichkeit passt nicht mehr in die Zeit; das hat auch etwas mit
Anerkennung von Lebensgeschichte, von Lebensleistungen zu tun. Lassen Sie
uns darüber im parlamentarischen Verfahren reden!
Ich danke Ihnen.
[als Video]
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