Bundesvertriebenengesetz

Bundestag, 28. September 2023, Debatte zur Änderung des Bundesvertriebenengesetzes
Rede von Petra Pau

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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen!

Die Änderung des Bundesvertriebenengesetzes ist längst überfällig, und wir begrüßen es, dass auf dieser Grundlage nun wieder mehr Menschen mit ihrem Antrag auf Anerkennung als Spätaussiedler Erfolgsaussichten haben. Ich sage es aber gleich - ich habe leider nicht so viel Redezeit; ich bin den Kolleginnen und Kollegen dankbar, die etwas zur Geschichte, auch zur leidvollen Geschichte dieser Menschen und Familien gesagt haben -: Der rechten Seite des Hauses empfehle ich dringend mal eine Bildungsreise nach Detmold ins Museum für russlanddeutsche Kulturgeschichte oder auch nur - das ist gar nicht weit weg, ganze 17 Kilometer von hier - auf den Parkfriedhof Marzahn, wo es ein Denkmal für die Opfer der Stalin-Dekrete und der Deportationen gibt.

Zum Gesetz selbst werden wir im parlamentarischen Verfahren noch etwas zu besprechen haben. Die erste Durchsicht zeigt mir, dass Sie noch keine klare Regelung zum sogenannten Gegenbekenntnis haben. Wir sollten hier noch einmal nachsteuern. Sie haben es selbst als Problem im Gesetz benannt: Den Spätaussiedlern wird zur Erlangung der deutschen Staatsbürgerschaft unverändert ein Bekenntnis abverlangt, ausschließlich dem deutschen Volk als national geprägter Kulturgemeinschaft anzugehören. Das ist befremdlich. Das führte ja schon in der Vergangenheit zur Ablehnung vieler Bewerber, und ich schließe mich da der Kritik der Versammlung Auslanddeutscher an.

Die Fraktion Die Linke denkt, dass wir in einer globalisierten Welt und einer multiethnischen Geschichte hier nachsteuern müssen. Diese Ausschließlichkeit passt nicht mehr in die Zeit; das hat auch etwas mit Anerkennung von Lebensgeschichte, von Lebensleistungen zu tun. Lassen Sie uns darüber im parlamentarischen Verfahren reden! Ich danke Ihnen.
 
 

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28.9.2023
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