Anrede,
wir reden über ein 2. Gesetz zur IT-Sicherheit, also zur Informationstechnik mit seinen vielfältigen Hardware- und Software-Optionen.
Die digitale Zeit rast, das 1. IT-Sicherheits-Gesetz hat schon ein paar Jahre auf dem Buckel und galt Experten zudem als Unsicherheitsgesetz.
Auch die allgemeine Energie- und Wasserversorgung basiert längst auf IT-Systemen. Ich verweise darauf, damit allen Bürgerinnen und Bürgern klar wird, dass wir hier nicht über irgendwelche Sonderheiten reden.
Auch insofern ist ein 2. Gesetz überfällig oder anders gesagt:
Die Fraktion DIE LINKE stimmt dem Vorhaben zu.
Das wiederum sagt nichts darüber aus, ob wir auch dem Gesetz zustimmen.
Wir werden es nicht tun, denn die Mängel überdecken das Nötige.
Das beginnt damit, dass nicht evaluiert, also geprüft wurde, wie wirksam,
aber möglicherweise auch fehlerhaft das 1. IT-Sicherheitsgesetz war.
Beim nunmehr 2. Gesetz beklagen IT-Experten, dass sie und ihr Wissen nicht gefragt waren. Das finde ich – freundlich formuliert - politisch fatal.
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) soll mit diesem Gesetz weitere Befugnisse erhalten – so weit, so gut.
Allerdings muss es Informationen über erkannte Sicherheitslücken mitnichten weiterleiten. Das ist intransparent und wenig vertrauenswürdig.
Schließlich bleibt das BSI dem Bundesministerium für Inneres nachgeordnet.
DIE LINKE fordert mehr Unabhängigkeit und Selbstständigkeit.
Fazit: DIE LINKE lehnt den vorliegenden Gesetzesentwurf ab.
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