Anrede,
zur Abstimmung liegt uns der Entwurf zur Novellierung des Bundespersonalvertretungsgesetzes vor.
Was hölzern klingt meint die Frage, wieviel Mitbestimmung steht Beschäftigten, z. B. in Behörden, zu. Es geht also um Demokratie.
Alle demokratischen Parteien im Bundestag waren sich einig: Es gibt Handlungsbedarf, eine Überarbeitung bislang geltender Regeln ist überfällig.
Im Detail gehen die Auffassungen allerdings zum Teil erheblich auseinander.
Trifft der vorliegende Entwurf als Gesetz in Kraft, so wird es mehr Mitbestimmung bei und für Personalvertretungen geben, auch für Auszubildende. Die Regeln für Beschäftigte der Bundespolizei indes bleiben weiter unterirdisch. Dafür hat DIE LINKE kein Verständnis.
Zunehmend prägend für die Mitbestimmung ist und wird die Digitalisierung, zum Beispiel der Zugriff von Personalvertretungen auf Videokonferenzen.
Die nunmehr vorgeschlagenen Regeln bleiben hinter dem Möglichen zurück und überhaupt gebührt Personalvertretungen beim Mega-Thema Digitalisierung mehr Mitsprachen.
DIE LINKE findet: Beschäftigte in Behörden gebühren gleiche Rechte, wie Beschäftigte in Betrieben. Der vorliegende Gesetzentwurf fällt auch unter dieser Prämisse hinter demokratische Ansprüche und Möglichkeiten zurück.
Deshalb wird DIE LINKE sich bei der Abstimmung enthalten.
[download] Stenographischer Bericht, pdf-Datei
[als Video]
|