1. |
Der vorliegende Gesetzentwurf, um den es nunmehr abschließend geht, sieht die Einführung einer Identitätsnummer für jede und jeden vor.
Das Ansinnen ist nicht neu, macht es aber auch nicht besser.
DIE LINKE teilt die Bedenken von Datenschützern und Bürgerrechtlern.
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2. |
Mittels einer elf-stelligen Nummer sollen z. B. Behörden erleichtert Zugriff auf persönliche Daten erhalten.
Das sei bürgerfreundlich, allemal in Zeiten zunehmender Digitalisierung,
heißt es zur Begründung. Das klingt gut, ist es aber nicht.
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3. |
Ich erinnere nur an ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes anno 1983,
allgemein ist es als Volkszählungsurteil bekannt.
Mit ihm wurde der Datenschutz auf Verfassungsrang gehoben.
Wohl bemerkt: Datenschutz, nicht Datenzugriff.
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4. |
Das gilt heute in Zeiten der Digitalisierung drängender,
als damals, also vor knapp einem halben Jahrhundert.
Die Fraktion DIE LINKE wird daher dem Gesetzentwurf
von CDU/CSU und SPD nicht zustimmen.
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5. |
Auch die FDP ist gegen dieses Gesetz, aus ähnlichen Gründen wie die Linksfraktion.
Sie hat einen Antrag vorgelegt, der die Regierungsfraktionen auffordert, verfassungsgemäße Alternativen vorzulegen. Dem stimmt DIE LINKE zu.
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