Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes vorgelegt, durch das alle Bürgerinnen und Bürger durch eine universelle Personenkennziffer eindeutig identifiziert und durch verschiedenste Behörden bearbeitet werden können.
Das sei für die Verwaltung(en) effizient, lautet die Begründung.
Eine andere, nicht minder wichtige Frage indes wird ausgeblendet, ignoriert.
Nämlich die, wie eine solche Personenkennziffer aus Sicht des Datenschutzes zu bewerten sei. Das aber ist keine nachgeordnete Frage, sie ist vielmehr vorrangig.
Das Bundesverfassungsgericht hat mehrfach geurteilt, dass eine universelle Personenkennziffer nicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Die Gefahr der Profilbildung sei zu groß und obendrein unkontrollierbar.
Ich wiederhole: Datenschutz ist Persönlichkeitsschutz und eine unverzichtbare Basis jedweder Demokratie.
Die Fraktion DIE LINKE lehnt daher den Gesetzentwurf in der vorliegenden Fassung und mit seiner Zielrichtung ab.
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