Recht für Opfer rassistischer Gewalt

Bundestag, 31. Januar 2019 Debatte zum Aufenthaltsrecht für Opfer rechter Gewalt
Rede von Petra Pau

1. 

2018 gab es ca. 600 rechtsextreme Gewalttaten.
Über 400 hatten einen fremdenfeindlichen Hintergrund.
Rund 350 Menschen wurden verletzt.
 
Das geht aus den offiziellen Angaben der Bundesregierung hervor.
Sie sind vorläufig und sie stapeln tief.
 
Umso mehr gilt den Betroffenen unser Mitgefühl, den Heimischen wie den Geflüchteten und Asylsuchenden.

2. 

Die Praxis sieht allerdings anders aus.
Häufig werden von Gewalt betroffene Asylsuchende abgeschoben.
 
Entweder, weil eine vermeintliche Frist abgelaufen ist, oder, weil sie nach der Gewalttat bestimmte Auflagen, z. B. Tätigkeiten, nicht mehr ausführen können.
 
Diese Praxis ist unmenschlich.

3. 

Mehr noch: Ein Staat, der so handelt, macht Opfer rassistischer Gewalt auch noch zu Opfern staatlicher Kälte. Rassistische Täter wähnen sich dadurch obendrein im Recht.
 
Das findet DIE LINKE falsch und deshalb haben wir einen Antrag zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes vorgelegt.
 
Wir wollen ein Aufenthaltsrecht für Opfer rechter Gewalt.

4. 

Das betrifft eine soziale Frage und zugleich eine rechtsstaatliche.
Ein Beispiel mag das illustrieren.
Asylsuchende werden Opfer rassistischer Täter.
 
Kommt es deshalb zum Gerichtsprozess, was selten genug passiert, dann können die Opfer der Gewalttat nicht einmal daran teilnehmen, weil sie aus formalen Gründen des Landes verwiesen wurden.
 
Ich finde: Das ist auch ein Verstoß gegen Artikel 1 Grundgesetz:
Die Würde des Menschen ist unantastbar, aller Menschen, nicht nur der Schönen und Reichen und nicht nur der Deutschen und Weißen.
 
Auch deshalb werbe ich um Zustimmung zum Antrag der LINKEN.
 
 

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31.1.2019
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