Personenstandsrecht menschlich gestalten

Bundestag, 18. Mai 2017 Debatte zum Personenstandsrecht
Rede von Petra Pau

(zu Protokoll gegeben)

Wir debattieren heute abschließend über einen Gesetzentwurf der Koalition zu einigen Änderungen im Personenstandsrecht und in erster Lesung über einen Entwurf der Grünen für ein Gesetz zur Anerkennung der selbst bestimmten Geschlechtsidentität.

Zunächst zum Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen. Der Gesetzentwurf enthält im Nachgang zur vorangegangenen größeren Änderung des Personenstandsrechts der 16. Wahlperiode ein paar kleinere Änderungen, die insbesondere auf die Bedürfnisse von Deutschen im Ausland und Personen, die im Alltag ihren zweiten Vornamen gebrauchen und dies auch im Behördenverkehr und bei Beurkundungen tun wollen, stärker Rücksicht nehmen wollen. Beispielsweise müssen Anträge auf Personenstandsurkunden vom Ausland aus zukünftig nicht mehr beim Standesamt I Berlin gestellt werden. Wer im Ausland lebt und vorher in Deutschland gemeldet war, kann zukünftig bei der regional zuständigen Meldebehörde Urkunden beantragen. Mit einem Änderungsantrag wurden hierzu noch Übergangsregelungen ergänzt, die für die Verwaltungsabläufe wichtig sind. Das sind alles kleine, aber sinnvolle Verbesserungen für die Bürgerinnen und Bürger, die wir begrüßen. Wir werden dem Gesetzentwurf daher zustimmen.

In eine ganz andere Richtung geht der Gesetzentwurf der Grünenfraktion zur Anerkennung der selbst bestimmten Geschlechtsidentität. Dadurch soll das derzeit geltende Transsexuellengesetz ersetzt werden.

Auch die Linke sieht die Probleme beim geltenden Transsexuellengesetz. Daher begrüßen wir, das Thema noch einmal ernsthaft anzugehen und zu überlegen, wie wir die Bedürfnisse von Trans- und Intersexuellen und Transgender besser berücksichtigen können. Leider kommt der Gesetzentwurf nun etwas kurz vor knapp; eine wirklich gründliche Beratung wird angesichts von drei verbleibenden Sitzungswochen schwierig.

Worum geht es genau? Uns allen erscheint es vollkommen normal, dass uns ab Geburt ein bestimmtes Geschlecht zugeschrieben wird, männlich oder weiblich. Einen entsprechenden Eintrag gibt es in Personenstandsurkunden, im Personalausweis und im Reisepass. Nun gibt es Menschen, die sich dem Geschlecht in ihrem Personalausweis nicht mehr zurechnen und die dann gern ihren Vornamen und den entsprechenden Eintrag ändern wollen. Das ist bislang nur möglich, wenn zuvor hohe Hürden genommen werden. Schon für eine Änderung des Vornamens brauchen die Betroffenen nach derzeitiger Rechtslage ein psychologisches Gutachten. Wer seinen Geschlechtseintrag und den Vornamen ändern lassen will, muss sich also medizinisch befunden lassen. Damit werden die betroffenen Menschen weiterhin als irgendwie abnormal bis krank behandelt. Dieser Umgang stammt noch aus einer Zeit, als Transsexualität im Wesentlichen als psychiatrische Störung gesehen wurde. Gerade angesichts der zunehmenden rechten Hetze gegen sexuelle Vielfalt sind wir als Gesetzgeber gefragt, hier ein deutliches Zeichen zu setzen.
 

[download] Stenographischer Bericht, pdf-Datei

 

 

18.5.2017
www.petra-pau.de

 

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