Streit um Diäten

Dass Abgeordnete Diäten beziehen, wird selten angefochten. Wenn doch, dann von der extremen Rechten, die das parlamentarische System grundsätzlich ablehnen. Umstritten sind die Höhe der Diäten und ihre Festlegung.

Die Diäten von Abgeordneten orientieren sich an den Bezügen vergleichbarer Berufsgruppen, zum Beispiel Richter. Auch sie sollen unabhängig und kompetent sein. Das klingt logisch und vergleichbar.

Ich setze dennoch ein Fragezeichen: Parlamentarier setzen Recht und bestimmen so über das Wohl und Wehe von Millionen Bürgerinnen und Bürger. Richter entscheiden zumeist über Schuld oder Unschuld von Angeklagten.

Daher mein erster Gedanke: Im Grundsatz sollten sich Diäten an den Bezügen vergleichbarer Berufsgruppen orientieren. Ob sie aber steigen, stagnieren oder sinken sollte auch von den Betroffenen politischer Entscheidungen abhängen.

Wenn durch „Hartz IV“ zum Beispiel Hunderttausende per Gesetz verarmt werden oder wenn Rentnerinnen und Rentnern Nullrunden verordnet werden, dann sollten die Diäten der politischen Entscheider nicht steigen, im Gegenteil.

Mein zweiter Widerspruch: Es gibt ganz wenige Berufsgruppen, die über die Höhe ihre Bezüge selbst bestimmen können. Die Parlamente gehören dazu. Das nährt den Vorwurf, „Volksvertretungen“ seien „Selbstbedienungs-Läden“.

Deshalb die Idee: Eine unabhängige Kommission, die anerkannt ist, die aus gesellschaftlich relevanten Gruppen gespeist wird und die der Vorteilsnahme in eigener Sache unverdächtig ist, sollte über die Höhe der Diäten entscheiden.

Mein dritter Vorschlag: Ich finde, dass die Arbeit von fraktionslosen Abgeordneten, wie 2002 bis 2005 Gesine Lötzsch und ich, durch den Bundestag nicht schlechter finanziert werden sollte, als die von Abgeordneten in Fraktionen.

Denn Fraktionen bekommen zusätzliche Mittel, pauschal und noch mal je Abgeordneter. Im Etat des Bundestages stehen dafür 2004 und 2005 60,5 Millionen € bereit. Die PDS im Bundestag erhält davon keinen Cent.

Laut Grundgesetz sind aber alle Bürgerinnen und Bürger gleich, ebenso wie ihre Wahlstimmen gleichwertig sein sollen. Praktisch sind sie es nicht. Nicht zuletzt deshalb, weil die Abgeordneten ihrer Wahl unterschiedlich behandelt werden.
 

 

18. Bundestag
 

 

 

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8.2.2014
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