Es bestehen unausgeräumte Zweifel
Bundestag, 19. März 2009, Beratung des Gesetzes zur Anordnung des Zensus 2011 sowie zur Änderung von Statistikgesetzen
Rede von Petra Pau
(zu Protokoll gegeben)
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1. |
Es ist nachvollziehbar, dass die Politik, die Verwaltung und andere mehr möglichst stimmige Daten anstreben. Das ist seit Bibel-Zeiten so und das wurde auch noch in der Neuzeit über Volkszählungen praktiziert.
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Es war aber ausgerechnet eine Volkszählung in der BRD-alt, bei der das Bundes-Verfassungsgericht ein Stoppzeichen setzte. Es erhob in einem historischen Urteil den Datenschutz zum Grundrecht.
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3. |
Nun geht es aktuell nicht um eine groß angelegte Volkszählung, sondern "nur" um eine Mini-Volkszählung, genannt Zensus. Aber auch eine kleine Volkszählung will bürgerrechtlich begründet sein.
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4. |
Oder anders gesagt: Der erwartete Nutzen für die Bürgerinnen und Bürger muss erkenntlich weit größer sein, als das befürchtete Risiko für ihre verbrieften Rechte. Und genau da bestehen unausgeräumte Zweifel.
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5. |
Zu alledem wird es noch eine Anhörung von Expertinnen und Experten geben. Das haben Bündnis 90/Die Grünen und DIE LINKE beantragt. Ich werde heute daher nicht unserem Urteil danach vorgreifen.
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[download] Stenographischer Bericht, pdf-Datei
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