Bundes-einheitliche Regelungen für Beamte oder Kleinstaaterei
Bundestag, 13. Dezember 2007, Beamten-Status-Gesetz
Rede von Petra Pau
(zu Protokoll gegeben)
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1. |
Mit der so genannten Föderalismus-Reform I wurden die Kompetenzen zwischen der Bundesebene und den Bundesländern neu geregelt - im Wesentlichen zu Gunsten der Bundesländer. Das hat Folgen, zum Beispiel auch für Beamtinnen und Beamte und deren Status.
Im schlimmsten Fall bekommen wir 17 verschiedene Grundsatz-Regelungen für Beamtinnen und Beamte. Je nachdem ob sie beim Bund eingesetzt sind oder in welchem der 16 Bundesländer. Die Landesregelungen wiederum können je nach politischer Couleur oder Kassenlage höchst unterschiedlich sein.
Noch Verwirrender kann es werden, wenn Beamtinnen oder Beamte ihren Dienstsitz wechseln wollen oder müssen, etwa von der Bundesebene in ein Bundesland oder von einem Land in ein anderes oder von einer öffentlichen Einrichtung in ein privatisiertes Unternehmen.
Die erste Frage, die heute per Gesetz beantwortet werden muss, ist also: Lassen sich bundes-einheitliche Regelungen finden, die eine unübersichtliche Kleinstaaterei verhindern? Und die zweite Frage, die jede Fraktion beantworten muss, heißt: Sind diese bundes-einheitlichen Regelungen ausreichend und gut.
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2. |
Die Fraktion DIE LINKE kommt zu dem Schluss: Das vorliegende Gesetz ist weder ausreichend, noch gut. Wir werden es also ablehnen. Nun ist das - wie immer - eine Frage der Perspektive. Die einen gucken eher durch die Brille der Dienstherren oder -frauen. Die anderen fragen: Was bedeutet das Gesetz für die betroffenen Beamtinnen und Beamten?
DIE LINKE hat sich beide Fragen gestellt, aber mit Vorrang natürlich die nach den Auswirkungen für Beamtinnen und Beamte. Und da ihr Status mit diesem Gesetz und mit den darin enthaltenen Regelungen nicht besser, sondern eher noch unsicherer und schlechter wird, werden wir mit Nein stimmen.
DIE LINKE hat im Innenausschuss versucht, das vorliegende Gesetz noch zu verbessern. Aber unser Antrag wurde abgelehnt, wie zu erwarten von der Unionsfraktion und von der SPD. Leider auch von der FDP. Auch sie hatte die Brille der Dienstherren auf und nicht die Beamtinnen und Beamten im Blick. Wir bedauern das.
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3. |
Nun will ich an zwei Beispielen illustrieren, warum das Gesetz schlecht ist. Stichwort 1: Versorgungsbezüge. Sie werden von Land zu Land unterschiedlich gehandhabt. Allein das ist schon problematisch. Noch problematischer wird es, wenn eine Beamtin oder ein Beamter von einem Bundesland in ein anderes wechselt oder versetzt wird.
Wie dann mit den erworbenen Versorgungsansprüchen umgegangenen wird, das muss zwischen den einzelnen Bundesländern ausgehandelt und per Staatsvertrag fixiert werden. Jedes Bundesland muss also mit jedem anderen Bundesland einen entsprechenden Vertrag abschließen. Ich bitte allein mal den bürokratischen Aufwand zu beachten.
Wie und nach welchen Modalitäten diese Staatsverträge ausgehandelt werden, das klärt derzeit eine Kommission. In dieser Kommission sind ausschließlich die so genannten Geber-Länder, also die reicheren Bundesländer vertreten. Sie sitzen damit gegenüber den ärmeren Ländern am längeren Hebel. Man kann sich ausrechnen, wohin das führt.
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4. |
Das 1990 im Zuge der Vereinigung eingeführte Solidar-Prinzip bei der Teilung der Versorgungskosten wird mit diesem Gesetz wieder abgeschafft. Die Kleinstaaterei im Beamtenrecht führt noch zu weiteren Problemen. Sie drohen zumindest und sie werden durch dieses Gesetz nicht gebannt. Auch sie gehen auf Kosten der Beamtinnen und Beamten.
Stichwort: Laufbahn-Befähigung. Wer als Beamtin oder Beamter die Dienststelle wechselt oder wechseln muss, läuft nämlich Gefahr, dass seine bisher erworbenen Befähigung und damit seine Laufbahn-Chancen beim neuen Arbeitsgeber nicht mehr anerkannt werden. Das hätte man anders regeln können und DIE LINKE findet: müssen.
Stichwort: Versetzungen. Dem Gesetz liegt das erklärte Ziel zugrunde, die Mobilität von Beamtinnen und Beamten zu erhöhen. Dieses Ziel wird es auch erreichen, indem die Rechte der Beamtinnen und Beamten kleiner und die Rechte der Dienststellen größer geschrieben werden als bisher. Per Gesetz wird Mitbestimmung abgebaut und auch das kritisieren wir.
Schließlich: Zur Kleinstaaterei gehört auch, dass jedes Land eine unterschiedliche Altersregel einführen kann, ab wann Beamtinnen und Beamte in den Ruhestand gehen können. Auch das wird für viel Unruhe und Unsicherheit sorgen. Kurzum: Die Verhältnisse für Beamtinnen und Beamte werden mit diesem Gesetz nicht besser, sondern schlechter.
Die Fraktion DIE LINKE lehnt das ab.
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[download] Stenographischer Bericht, pdf-Datei
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