Rechtsstaatliche Verfahren in den USA müssen gesichert werden
Bundestag, 5. Juli 2007, Abkommen zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten von Amerika über Auslieferung
Rede von Petra Pau
(zu Protokoll gegeben)
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1. |
Das Gesetz, das zur Rede steht, betrifft Abkommen und Verträge zwischen den USA und der EU. Konkret geht es um die Modalitäten, unter denen Bürgerinnen und Bürger wechselseitig ausgeliefert werden können, wenn sie strafrechtlich verfolgt werden. Und es geht um Vereinbarungen zur gegenseitigen Rechtshilfe, etwa zu Fahndungszwecken.
Klare Vereinbarungen erhöhen die Rechtssicherheit. Positiv ist auch, dass niemand in die USA ausgeliefert werden muss, falls ihm dort die Todesstrafe droht. Ebenso, dass über EU-Bürger, die in den USA angeklagt sind, keine Informationen zu übermitteln sind, die dort zur Todesstrafe führen könnte. All das begrüßt die Fraktion DIE LINKE.
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2. |
Wir werden dem Gesetz dennoch nicht zustimmen. Dafür gibt es vor allem zwei Gründe. Erstens: Laut Abkommen dürfen nur Personen ausgeliefert werden, die einer Tat verdächtigt werden, die sowohl in den USA, als auch in der EU strafbar ist. Bei der Rechtshilfe gilt dieser Grundsatz nicht. Das halten wir für falsch.
Zweitens, und das ist der Hauptgrund für das Nein der Fraktion DIE LINKE: Es muss klipp und klar vereinbart werden, dass EU-Bürgerinnen und EU-Bürger, ja Bürgerinnen und Bürger überhaupt, in den USA ein gerechtes und faires Verfahren vor einem rechtmäßigen Gericht erhalten. Spätestens seit dem 11. 09. 2001 wird in den USA mit Verdächtigen auch anders verfahren. Das ist nicht hinnehmbar.
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[download] Stenographischer Bericht, pdf-Datei
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