Ein Korkenzieher: Werkzeug oder Waffe?
Bundestag, 21. Juni 2007, Änderung des Waffengesetzes
Rede von Petra Pau
(zu Protokoll gegeben)
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1. |
Das Gesetz, das zur Debatte steht, soll das Mitführen von gefährlichen Gegenständen, die nicht als Waffen gelten, verbieten. Es geht um Gegenstände, die geeignet sind, als Waffen gebraucht zu werden, etwa Baseballkeulen oder Messer.
Es geht um ein Verbot für Orte, an denen Gewalt besonders häufig anzutreffen ist. Explizit genannt wird die Reeperbahn in Hamburg. Ein entsprechendes Verbot soll durch die Polizei oder durch andere befugte Behörden erlassen werden können.
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2. |
Aus Sicht der Fraktion DIE LINKE ist der beschriebene Vorschlag eine Scheinlösung. Er ändert das Waffengesetz nicht. Er räumt der Polizei aber eine partielle Generalvollmacht ein. Und er versucht mit zweifelhaften Verboten soziale Konflikte zu befrieden.
Ich will das mal auf meine Heimatstadt Berlin übersetzen. In der Diktion der Gesetzesvorlage könnte ein Hammer oder ein Korkenzieher in Zehlendorf ein nützliches Werkzeug sein, in Neukölln aber eine gefährliche Waffe. Ich halte das für absurd.
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3. |
Wir lehnen das Gesetz aber auch noch aus einem anderen Grund ab. Es schreibt nämlich vor, dass genau belegt werden müsse, welche Orte als besonders gewaltträchtig gelten und warum. Das klingt beim ersten Hinhören logisch und nachvollziehbar.
De facto zielt es aber auf mehr Video-Kameras, auf mehr verdeckte Ermittlungen, auf mehr Überwachung. Damit würde ein genereller Trend unterstützt, den wir ablehnen - nämlich der Umbau des demokratischen Rechtsstaates zu einem präventiven Sicherheitsstaat.
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[download] Stenographischer Bericht, pdf-Datei
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