Ich freue mich, heute vor so vielen engagierten Gewerkschafterinnen reden zu dürfen. Da ich ausdrücklich gebeten wurde, dieses Grußwort für meine Fraktion, DIE LINKE. im Deutschen Bundestag, zu sprechen, möchte ich Sie zunächst auch von dieser Fraktion herzlich grüßen und Ihnen für die kommenden beiden Tage viel Erfolg und für die Umsetzung der hier gefassten Beschlüsse viel Durchhaltevermögen wünschen.
Ein gründliches Lesen Ihrer Dokumentensammlung für diesen Kongress hat mir gezeigt, dass Sie sich für heute und morgen ein enormes Arbeitspensum vorgenommen haben. Ich will deshalb Ihre Zeit auch nicht mit freundlichen Allgemeinplätzen oder staatstragenden Reden zu Rolle und Bedeutung von Frauen im Allgemeinen und Besonderen belasten, sondern mich aus der Sicht einer Linken zu zwei Fragen äußern, die Sie in den kommenden Stunden diskutieren werden:
1. Vereinbarkeit von Familie, Erwerbstätigkeit und Ehrenamt
Frauen können bekanntlich gut mehrere Dinge gleichzeitig erledigen. Es bereitet uns keine unlösbaren Schwierigkeiten, ein Ikea- Regal zusammenzuschrauben, dabei dem Kind Einsteins Relativitätstheorie zu erklären und mit der besten Freundin zu telefonieren. Männer dagegen sind häufig schon überfordert, wenn sie nach der Erwerbsarbeit noch Ansprechpartner für die eigenen Kinder sein sollen.
Trotz ihrer Multi-Task-Fähigkeiten stoßen Frauen aber auch im 21. Jahrhundert immer noch auf Grenzen, wenn sie Erwerbstätigkeit und Familie unter einen Hut bringen wollen. Ich teile die Aussage der BTB Frauenvertretung in ihrem Antrag an diesen Kongress, dass es für berufstätige Frauen und Männer, die sich für Kinder entscheiden, immer schwerer statt einfacher wird, die so genannte work-life-balance herzustellen, die ihnen von erfolgreichen Frauen wie Heidi Klum oder Frau von der Leyen mit Hilfe von Kindermädchen und Putzhilfe scheinbar vorgelebt wird.
Und zwar deshalb, weil dies entgegen anders lautenden Aussagen nicht ein Problem ist, welches bei entsprechend gutem Willen schon individuell hinzukriegen wäre. Sondern weil es sich um strukturelle, gesellschaftliche Probleme handelt. Eines der größten Probleme heißt auch hier wachsende Arbeitslosigkeit, verbunden mit stärkerem Druck auf die noch Beschäftigten und deren Interessenvertretungen.
Berechtigte Forderungen nach einem breiteren Angebot an qualifizierten Teilzeitarbeitsplätzen für Eltern werden da von der Industrie schon mal gern als eine Luxusdiskussion diskreditiert. Gleichwohl meine ich, dass es die Aufgabe der öffentlichen Arbeitgeber ist und bleibt, hier mit gutem Beispiel voranzugehen und besonders in höherwertigen Positionen eine Vielzahl solcher Teilzeitangebote zu schaffen, damit vor allem für die dort arbeitenden Männer stärkere Anreize geschaffen werden, sich an der Betreuungsarbeit zu beteiligen. Ein Defizit bei der Vereinbarkeit von Beruf und Familie haben in der Realität nicht die Frauen, sondern über 90% aller Männer.
Ein zweites großes Problem, das in besonderer Weise die alten Bundesländer betrifft ist eine fehlende qualifizierte Ganztagsbetreuung für Kinder. Und zwar nicht nur in Kindergärten sondern auch in den ersten Schuljahren. Diesen Zustand halte ich in einem so reichen Land wie der Bundesrepublik für skandalös. Sowohl was die Umsetzung von Beschlüssen des Deutschen Bundestages über den Rechtsanspruch ab dem 3. Lebensjahr angeht als auch vor dem Hintergrund der bereits wieder drohenden Neuauflage der Abtreibungsdebatte.
Statt hierfür eine tragfähige Lösung anzubieten, die in Ländern wie Frankreich oder Schweden längst Praxis sind, hat die Bundesregierung das Elterngeld beschlossen - eine familien- und sozialpolitische Mogelpackung. Hunderttausenden Familien drohen massive Verschlechterungen durch die Einführung des Elterngeldes. Für einkommensschwache Familien bedeutet die Neuregelung eine reale Kürzung von zwei Jahren Erziehungsgeldbezug auf (höchstens) 14 Monate Elterngeldbezug und Menschen mit ungesichertem Aufenthaltsstatus erhalten gar keine Unterstützung. Und alle, für die das Elterngeld eine Verbesserung gegenüber dem Erziehungsgeld bedeutet stehen nach dem Ende des Bezugs immer noch vor der Frage, wie sie ohne Betreuung in ihren Beruf zurückkehren sollen.
Die Ihrer Konferenz von der BTB Bundesfrauenvertretung, der dbb-Jugend und der DPVKOM vorgeschlagene Einrichtung von Behörden- bzw. Betriebskindergärten ist sicher ein guter Weg, dieses Problem im Interesse der Beschäftigten und ihrer Kinder zu lösen. Die Wirtschaft hat dies bereits in der Vergangenheit mit gutem - auch finanziell messbarem - Erfolg gemacht, wie das Beispiel der Bayer-Werke in Leverkusen zeigt.
Soweit eine politische Begleitung dieser Diskussion und eine entsprechende parlamentarische Initiative auf Bundesebene eine Unterstützung für Ihre Forderungen sein könnten, wollen wir diese gern leisten.
Wie Ihnen wahrscheinlich bekannt ist, komme ich aus dem Osten, also aus dem Teil des Landes, in dem vor 1990 die so genannte Frauenfrage als gelöst galt. Was zwar völliger Unsinn ist, aber gegenüber den Frauen im Westen hatten wir schon deutliche Vorteile: gleiche Rechte, wenn auch keine gleiche Umsetzung derselben, wesentlich bessere Bedingungen für Studium, eine Existenz sichernde Arbeit und auch für die Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Aber die Gleichwertigkeit von Erwerbs- und Betreuungs- oder für die Marxistinnen unter Ihnen - Reproduktionsarbeit, eine gerechte Teilung dieser Arbeiten unter den Geschlechtern oder die Frage der gleichen Beteiligung von Frauen an Macht, politischem Einfluss und Ressourcen war auch in der DDR nicht mal ansatzweise gelöst. Woraus ich gelernt habe, dass nicht nur das Kapital, sondern auch das Patriarchat sehr flexibel, anpassungsfähig und zäh ist. Die da noch zu bohrenden dicken Bretter sollten wir deshalb auch gemeinsam anpacken.
Noch eine kleine Nachbemerkung zum Ehrenamt. Ich habe in den Antragsdokumenten gelesen, dass Sie mit dem Anteil der ehrenamtlich in den Gewerkschaften arbeitenden Frauen nicht zufrieden sind und mehr aktive Frauen dafür gewonnen werden sollen. Dieses Problem haben nicht nur die Gewerkschaften sondern in hohem Maße auch die politischen Parteien. Ich habe auch keine schnelle Lösung dafür parat, wie es gelingt, vor allem auch jüngere Frauen als aktiv handelnde Akteurinnen zu gewinnen. Deshalb hoffe ich, heute von Ihnen einige Anregungen dafür mitzunehmen.
2. Einige kurze Bemerkungen zum Beamten- und Versorgungsrecht
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
viele Anträge an Ihre Konferenz beschäftigen sich mit den Fragen der Besoldung und des Versorgungsrechts. Durch die Kompetenzverlagerung dieser Bereiche vom Bund auf die Länder stehen den Gewerkschaften da schwierige Einzelverhandlungen bevor und auch auf der Bundesebene wird die Regierung nur auf entsprechenden Druck hin bereit sein, unter der Rot-Grünen-Regierung gemachte Zusagen und Vereinbarungen umzusetzen. Dabei kann ich Ihnen jede Unterstützung und die volle Solidarität meiner Fraktion für diesen Kampf anbieten.
Gemeinsam mit den Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und der F.D.P. haben wir in der vergangenen Woche die erste Lesung des Bundesdisziplinar- und Bundesbeamtengesetzes verhindert und statt dessen eine Anhörung in den zuständigen Ausschüssen erreicht. Wieder einmal hat es die Bundesregierung in diesem Gesetzentwurf geschafft, trotz beschlossenem Antidiskriminierungsgesetz die in eingetragener Partnerschaft lebenden Beamten und Beamtinnen gegenüber den in einer Ehe lebenden zu benachteiligen. Und auch gegen die beabsichtigte Einführung einer Gebühr bei Disziplinarverfahren wendet sich meine Fraktion, weil wir fürchten, dass bei Erhebung einer solchen Gebühr weniger Beschäftigte vor Gericht gegen Disziplinarmaßnahmen vorgehen werden als vorher. Es ist richtig, dass vor dem Gesetz alle gleich sind. Aber sie sollten das Gesetz auch alle gleichermaßen durchsetzen können - auch das gehört für mich zum Wesen des Rechtsstaates.
Eine andere Frage, bei der DIE LINKE. seit Jahren dringend Änderungsbedarf öffentlich gemacht hat, ist die immer noch ausstehende Angleichung der Dienstbezüge in Ost und West. Nach 16 Jahren deutscher Einheit ist es überfällig, dass die Spaltung des Öffentlichen Dienstes ebenfalls aufgehoben wird, auch wenn die Mauer hier nicht aus Steinen sondern Scheinen besteht.
Auch die Aufhebung anderer vereinigungsbedingter Ungerechtigkeiten, wie sie vor allem im Rentenüberleitungsgesetz enthalten sind und wie sie ein Antrag an Ihren Kongress zur gerechten Altersversorgung der Mitarbeiter des Gesundheits- und Sozialwesens der DDR fordert , werden wir weiter betreiben.
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
das Wesen eines Grußwortes ist es, kurz zu sein. Daran will ich mich halten und Ihnen dafür danken, dass Sie mir so freundlich zugehört haben. Es ist Ihnen sicher nicht entgangen, dass mich die gleichstellungspolitischen Diskussionen Ihrer Konferenz in besonderem Maße interessieren. Obwohl ich jetzt zeitbedingt nicht mehr darauf eingehe, versichere ich Ihnen, dass ich aufmerksam verfolgen werde, für welche Strategien zur Durchsetzung des Gender-Mainstreaming-Prinzips Sie sich verbandsintern entscheiden und welche Forderungen an die Politik Sie zur Arbeitsmarktsituation von Frauen stellen werden.
Bereits in Vorbereitung meiner Rede habe ich aus Ihren Anträgen einige Anregungen für parlamentarische Initiativen meiner Fraktion erhalten, über die wir in den nächsten Wochen gern mit Ihnen ins Gespräch kommen möchten. Weitere ergeben sich sicher aus dem weiteren Verlauf des Kongresses.
Ich freue mich auf diese gemeinsame Arbeit.
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