Anspruch auf qualifizierte Betreuung

Bundestag, 3. Juni 2005, „Kinder-Tages-Betreuung“
Rede von Petra Pau

1. 

Wir reden über das TAG, was auf Amtsdeutsch „Tagesbetreuungsausbaugesetz“ heißt. Noch mal übersetzt: Es geht um Kinder, es geht um ihre Betreuung in Kindertagesstätten. Der PDS geht es außerdem um eine garantierte und um eine qualifizierte Betreuung.
Rein statistisch ist Deutschland bei der Kinderbetreuung Schlusslicht in Europa. Hinzu kommt ein großes Ost-West-Gefälle. 37 Prozent aller Kinder bis drei Jahre können in den neuen Bundesländern betreut werden. Was wesentlich an der Mitgift aus DDR-Zeiten liegt. Im Schnitt der alten Bundesländer liegt die Betreuungsquote nur bei peinlichen 2,7 Prozent. Das umschreibt die Misere.

2. 

Nun soll die Tagesbetreuung ausgebaut werden. Das ist der Sinn des Gesetzes. Die PDS begrüßt das grundsätzlich.
CDU/CSU haben das Gesetz bislang angefochten. Ihr Argument: Die Kinderbetreuung falle nicht in die Kompetenz des Bundes, sondern sei ausschließlich Sache der Länder. Ich merke an: Den Kindern und Eltern hilft das wenig. Zumal die CDU/CSU-regierten Länder bei der Kinderbetreuung am schlechtesten da stehen.
Außerdem, so argumentieren die Kritiker des Gesetzes, würden die Kommunen finanziell überlastet. Sie wollen Kinderbetreuung bestenfalls nach Kassenlage. Ich merke an: Damit bliebe alles, wie es ist - zu Lasten der Kinder und zu Lasten der Eltern.
Rot-Grün veranschlagt Summa Summarum 4 Milliarden €, davon 1,5 Mrd. €, die den Kommunen dank Hartz IV erspart würden. Ich merke wiederum an: Das sind - wenn überhaupt - Peanuts im Vergleich zu den Steuergeschenken, die Rot-Grün an Wohlhabende und Unternehmen verteilt hat und die der Opposition zur Rechten noch viel zu wenig sind.

3. 

Ich komme zu den inhaltlichen Tücken des Gesetzes. Wenn es um eine bessere Kinderbetreuung geht, dann muss ausgeschlossen werden, dass es Betreuung guter und Betreuung niederer Qualität gibt. Darauf macht übrigens auch die GEW aufmerksam. Die Gefahr ist aber nicht gebannt. Und sie wächst, wenn so genannte Ein-Euro-Jobber befristet zur Kinderbetreuung eingesetzt werden. Die PDS lehnt das ab.
Wir brauchen zudem einen individuellen Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung. So, wie es im rot-grünen Koalitionsvertrag einst vorgesehen war. Innerhalb einer Übergangsfrist muss er mindestens für Kinder von Erwerbstätigen, Arbeitsuchenden, von Eltern in Aus- und Fortbildung sowie für Kinder mit besonderem Erziehungsbedarf gelten - danach generell.
Die PDS fordert übrigens ähnliche Regeln für Schulkinder, insbesondere dort, wo es keine Ganztagsschulen gibt, allemal in sozialen Berennpunkten.
Schließlich: Wer eine gute Kinderbetreuung will und zwar für alle, der sollte in einem ersten Schritt alle „Hartz IV“-Betroffenen von den üblichen Gebühren befreien.
 

[download] Stenographischer Bericht, pdf-Datei

 

 

3.6.2005
www.petra-pau.de

 

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