Entwurf eines Gesetzes zur Umbenennung des Bundesgrenzschutzes in Bundespolizei

Petra Pau, Dr. Gesine Lötzsch
Erklärung nach § 31 GO,
Bundestag, 21. April 2005, Erklärung zur Abstimmung zum TOP 25b

- Die Bürgerrechte verwaisen -

Wir stimmen gegen das Gesetz zur Umbenennung des BGS in Bundespolizei.

Die Wandlung des BGS zur „Polizei des Bundes“, die hier ohne Aussprache vollzogen wird, ist keine schlichte Namensänderung.
Sie ist aus unserer Sicht der Vollzug eines schleichenden, aber planmäßigen Verfassungsbruchs.

Insofern wurde in der Vorlage, die zur Abstimmung steht, durchaus ehrlich beschrieben: „Der Bundesgrenzschutz ist eine Polizei des Bundes, deren Aufgaben sich längst nicht mehr auf den klassischen Schutz der Grenzen beschränkt. Die bestehende Bezeichnung ´Bundesgrenzschutz`wird der tatsächlichen Aufgabenvielfalt nicht mehr gerecht.“

Das Zitat belegt: Es geht nicht nur um einen neuen Namen, sondern vor allem darum, den Umbau des Bundesgrenzschutzes zu legitimieren. Das lehnen wir ab.

Die Forderung nach einer einheitlichen Bundespolizei wird seit den 70er Jahren immer wieder erhoben. Sie wurde ebenso oft abgelehnt, nicht zuletzt mit Verweis auf das Grundgesetz und die darin beschriebene Aufgabenteilung.

Das Grundgesetz ist für Bundesinnenminister Schily aber offenbar irrelevant. In einem STERN-Interview meinte er 2004: „Die Verfassungsväter konnten sich eine Bedrohung wie die durch den islamistischen Terrorismus nicht vorstellen. Damit muss ich mich befassen, nicht mit der Situation vor 50 Jahren.“

Wir stellen fest: Das Grundgesetz gilt. Wer es ändern will, soll das offen fordern, begründen und um entsprechende Mehrheiten werben. Das aber tut der für den Verfassungsschutz zuständige Bundesminister nicht. Er ignoriert das Grundgesetz und versucht es, zu unterlaufen. Dagegen ist die PDS im Bundestag. Mit unserem Nein zum aktuellen Antrag schützen wir das Grundgesetz, erneut.

Wir lehnen den Umbau des Bundesgrenzschutzes grundsätzlich ab und wir verweisen zugleich auf die weit reichenden Folgen, die damit verbunden sind.

Mit der neuen Regelung werden auch verschiedene Küstenstädte reguläres Einsatzgebiet der neuen „Polizei des Bundes“. Sky-Marshals werden an Bord deutscher Flugzeuge im internationalen Einsatz sein. Kurzum: Die im Grundgesetz aus guten Gründen nicht vorgesehene Bundespolizei erhält nach Innen Befugnisse, die den Ländern vorbehalten sind, und sie darf nach Außen weltweit agieren.

Außerdem verfügt die neue Bundespolizei über enthemmte Vollmachten. Sie darf „verdachtsunabhängig“ agieren und eingreifen. Das widerspricht dem Rechtsstaatsgebot. Auch deshalb lehnen wir das Gesetz ab.

Schließlich:
Die föderalen Strukturen der Bundesrepublik Deutschland, das Trennungsgebot, das Verbot einer Bundes-Polizei und andere libertäre Grundsätze kamen als Lehre aus der NS-Zeit ins Grundgesetz.
Ausgerechnet zum 60. Jahrestag der Befreiung vom Faschismus müssen wir festhalten: Demokratischen Strukturen, die nach 1945 eingeführt und gefördert wurden, werden immer mehr „präventiv“ geopfert.
Bürgerrechte, ein verbrieftes und zugleich gern hofiertes Markenzeichen der Bundesrepublik Deutschland, verwaisen.

Dagegen ist die PDS.
Dagegen ist die PDS im Bundestag.
Deshalb werden wir mit Nein stimmen.
 

[download] Stenographischer Bericht, pdf-Datei

 

 

21.4.2005
www.petra-pau.de

 

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