PDS will das Gesetz verbessern
Bundestag, 21. Januar 2005,Antidiskriminierungsgesetz
Rede von Petra Pau
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1. |
Die PDS im Bundestag begrüßt, dass nunmehr ein Antidiskriminierungs-Gesetz zur Beratung vorliegt - endlich, denn es ist überfällig.
Der Anspruch auf Schutz vor Diskriminierungen ergibt sich aus Artikel 1 Grundgesetz, wonach die Würde des Menschen unantastbar ist, jedes Menschen, und aus Artikel 3 Grundgesetz, wonach alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind.
Der Anspruch auf rechtlichen Schutz ergibt sich aber vor allem aus dem täglichen Leben. Denn es gibt vielfache Diskriminierungen, im Alltag und im Arbeitsleben, von Frauen, Migranten, Juden, Menschen mit Behinderungen.
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2. |
Wir begrüßen auch, dass SPD und Bündnis 90/Die Grünen ein umfassendes Antidiskriminierungs-Gesetz vorlegen. Das war nicht immer so beabsichtigt, obwohl es die PDS immer gefordert hat.
Das vorliegende Gesetz ahndet Diskriminierungen wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder sexueller Identität.
Diesem komplexen Ansatz stimmen wir zu, allemal weil es bereits hinreichend Widerspruch dagegen gibt, insbesondere aus der Wirtschaft und der FDP.
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3. |
Unsere grundsätzliche Zustimmung betrifft das Anliegen und den Ansatz, nicht aber alle Details und vorgeschlagenen Lösungen.
Der Entwurf lässt zum Beispiel zu viele und zu vage formulierte Ausnahmen zu. Wir haben Fragen zur Berechnung und zur Wirksamkeit von Sanktionen, wenn wider das Gesetz diskriminiert wurde. Und wir haben Diskussionsbedarf zur Ausgestaltung und Arbeitsweise der Antidiskriminierungs-Stelle des Bundes.
Darüber sollten wir in den kommenden Wochen sachlich streiten, im Interesse der Menschen, deren Würde und Alltag das Gesetz gilt. Die PDS ist jedenfalls bereit, das Gesetz zu verbessern. Deshalb werden wir uns zugleich gegen alle Versuche wenden, den Entwurf zu verwässern.
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[download] Stenographischer Bericht, pdf-Datei
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