Mit dem vorliegenden Gesetz soll eine EU-Richtlinie in deutsches Recht gegossen werden. Es geht um gen-technisch veränderte Organismen. Entsprechend groß sind die Kontroversen, in der Landwirtschaft, in der Wissenschaft, bei Umweltverbänden.
Das eigentliche Problem können wir im Bundestag nicht mehr lösen. Wer gen-technisch veränderte Organismen produziert, nutzt und in Verkehr bringt, der muss auch mit den Risiken leben. Die EU hat den Einsatz von gen-technisch veränderten Organismen frei gegeben. Die Bundesrepublik Deutschland ist an EU-Recht gebunden. Folglich muss es vorrangig darum gehen, die Risiken zu minimieren und klare Regeln zu setzen, wer für Schadensfälle haftet.
Damit bin ich beim ersten Punkt: Die Haftpflicht und die Beweislast können nur bei jenen liegen, die von gen-technisch veränderten Organismen profitieren wollen. Also nicht bei denen, die traditionelle und ökologische Landwirtschaft betreiben und aus schlechter Nachbarschaft Schaden ziehen. Aus demselben Grund lehnt die PDS einen Schadensfond ab, der aus Steuergeldern gespeist wird.
Glaubt man einschlägigen Umfragen, dann gibt es in der Bevölkerung eine große Ablehnung gegenüber gen-technisch veränderten Organismen. Das ist verständlich, zumal es keine verlässliche Risiko-Forschung gibt.
Die Bürgerinnen und Bürger wollen wissen, was sie kaufen und verzehren. Deshalb müssen Produkte mit gen-technisch veränderten Bestandteilen entsprechend markiert sein.
Sie wollen aber auch wissen, wo sie wohnen und leben. Deshalb ist es nicht hinnehmbar, wenn Versuchsfelder für gen-technisch veränderte Pflanzen geheim gehalten werden.
Die PDS im Bundestag fordert also Transparenz und zugleich gesellschaftliche Kontrollen über Risiken und Nebenwirkungen.
Auch in der Landwirtschaft gilt: Vorbeugen ist besser als Heilen. Es gibt unbestritten Pflanzen, deren Verbreitung nicht begrenzbar ist. Landwirte und Umweltverbände verweisen dabei immer wieder auf den Raps. Er streunt über die Lande und er ist obendrein winter-resistent.
Deshalb ist es richtig, wenn für solche gen-technisch veränderte Sorten besondere Auflagen gelten. Allemal um eine Vermischung mit natürlichen Raps-Beständen, aber auch mit Naturschutz-Gebieten zu vermeiden.
Wer aus guten Gründen Abstand davon nimmt, gen-technische veränderte Organismen zu verwenden, der muss auch Abstand wahren können, gerade auch vor ungewollter Verunreinigung. Das ist ein Gebot der Vernunft. Das ist ein schützendwertes Recht der herkömmlichen Landwirte, Imker und so weiter. Und das ist ein wichtiges Gut im Verbraucher- und Vertrauensschutz.
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