Halbherzig bis zwiespältig

Bundestag, 6. Mai 2004, Tagesordnungspunkt „Außenwirtschaftsgesetz“
Rede von Petra Pau

(zu Protokoll gegeben)

1. 

Das Außenwirtschaftsgesetz soll geändert werden. Vereinfacht gesagt, soll der Verkauf deutscher Rüstungsunternehmen erschwert werden. Ausländische Käufer brauchen künftig eine zusätzliche Genehmigung und die deutsche Regierung erhält ein Vetorecht, wenn eigene Interessen betroffen werden.
Dem kann die PDS grundsätzlich zustimmen, auch wenn der Teufel wie immer im Detail steckt. Aber da wir gegen Rüstungs-Exporte sind, sind wir natürlich auch gegen den Export von Rüstungs-Exporteuren. Also befürworten wir alles, was Rüstungs-Exporte erschweren oder hemmen könnte.

2. 

Eine andere, aber zwingend folgende Frage ist, ob das modifizierte Gesetz dazu wirklich beiträgt, Rüstungs-Exporte zu beschränken? Mehr noch, ob die Beschränkung von Rüstungs-Exporten mit diesem Gesetz wirklich beabsichtigt wird?
Die großen Rüstungs-Unternehmen sind längst internationalisiert. Sie entziehen sich vermeintlich deutschen Interessen und sie liegen auch außer Reichweite dieses Gesetzes. National kontrolliert werden nur die Heeresausrüster, Teile des Marinesektors und ein kleiner Teil der Luft- und Raumfahrtindustrie.

3. 

Das ist mehr als nichts, aber es wirft die nächste Frage auf: Warum wird der begriff militärische Sicherheit so eng, materiell definiert? Warum umfasst er nicht ebenso Patente oder Kapazitäten für biologische Waffen?
Man kann doch nicht ernsthaft ständig große Gefahren beschwören und wenn es wirklich ernst wird, den Schwanz einziehen. Besonders glaubwürdig ist das nicht. Ich glaube übrigens auch nicht, dass das unternehmensfreundliche Wirtschafts-Ministerium wirklich ein guter Feuermelder ist, wenn es darum geht, Unternehmens-Interessen zurück zu drängen.

4. 

Sie wissen sicher, dass es auch andere Interpretationen über den Sinn und Zweck dieses Gesetzes gibt. Demnach geht es nicht darum, Rüstungs-Exporte wirklich zu begrenzen. Es geht ein Fuß in der Tür zu haben, falls sich Rüstungs-Größen an „deutschen Interessen“ vorbei formieren.
Das hätte sogar eine innere Logik. Die EU soll hochgerüstet werden. Das ist Programm und soll sogar als Pflichtaufgabe in die EU-Verfassung. Ergo gibt es genügend deutsche Unternehmen, die daran mitverdienen wollen und es gibt ein deutsches Interesse, dabei zu sein. Es ist nicht unser Interesse, nicht das der PDS. Aber genau diese Annahme lässt der vorliegende Gesetz-Entwurf zu.

5. 

Das vorliegende Gesetz kann also bestenfalls ein Auftakt für weitreichende Veränderungen des Außenwirtschafts- und Kriegswaffenkontrollgesetzes sein. Es reicht bei weitem nicht, um Versprechen aus den rot-grünen Koalitionsvereinbarungen einzulösen.
Und es reicht schon gar nicht, um alle Rüstungsexporte strengen Kontrollen zu unterwerfen, sie einzuschränken und letztlich abzuschaffen.
 

[download] Stenographischer Bericht, pdf-Datei

 

 

6.5.2004
www.petra-pau.de

 

Seitenanfang

 

Übersicht

 

Reden&Erklärungen

 

Lesbares

 

Startseite