PDS stimmt grundsätzlich zu
Bundestag, 30. April 2004, 2. Lesung des Gesetzentwurfes Europaanpassungsgesetz Bau, Drs. 15/2250
Rede von Petra Pau
(zu Protokoll gegeben)
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Mit dem EAG sollten drei grundlegende Ziele verfolgt werden:
1. Die Anpassung des nationalen Baurechts an die EU-Richtlinien,
2. weitere Vereinfachungen im Baurecht und
3. die Aufnahme des Stadtumbaus und der sozialen Stadt in das Baugesetzbuch.
Es ist selten, dass ein Gesetzentwurf der Bundesregierung, wenn auch in einer veränderten Fassung, einstimmig im Bauausschuss beschlossen wird. Auch im Plenum zeichnet sich eine fraktionsübergreifende Zustimmung ab.
Ein Grund dafür ist sicher die langfristige Vorarbeit unter Einbeziehung der Länder und Kommunen, die Arbeit einer Expertenkommission und die Durchführung eines Planspiels.
Die Positionen der PDS zur Baurechtsnovelle lassen sich in acht Punkten zusammenfassen:
1. |
Die vorgesehenen Anpassungen des nationalen Baurechts an die EU-Richtlinien zur Umweltprüfung und zur Öffentlichkeitsbeteiligung sind notwendig, sinnvoll, im Kern gut gelungen und unterstützenswert. Positiv ist die Verpflichtung, grundsätzlich alle Raumordnungs-, Flächennutzungs- und Bebauungspläne einer Umweltprüfung zu unterziehen.
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2. |
Die stärkere Betonung der Sozialpflichtigkeit, der Nachhaltigkeit und des Bodenschutzes sowie die Aufnahme der Verkehrsproblematik mit der Ausrichtung auf die Vermeidung und Verringerung von Verkehr in die Bauplanung wird ausdrücklich begrüßt.
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3. |
Künftig sind alle Flächennutzungspläne spätestens 15 Jahre nach ihrer Aufstellung zu überprüfen und wenn notwendig an neue städtebauliche Entwicklungen anzupassen. Diese von der PDS bereits bei der Baurechtsnovelle im Jahr 1997 vorgeschlagene Änderung wird zu einer besseren Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger, zu mehr Transparenz und Klarheit führen.
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4. |
Hervorzuheben ist die Konkretisierung der Bodenschutzklausel mit dem Ziel der Verringerung der zusätzlichen Inanspruchnahme von neuen Flächen für bauliche Nutzungen. Dies ist ein Schritt in die richtige Richtung, reicht aber nicht. Angesicht stagnierender bzw. rückläufiger Bevölkerungszahlen, zunehmend ungenutzter (versiegelter) Flächen, welche zum Wohnen oder für das Gewerbe geeignet sind steht die Frage, ob nicht ein im Grundsatz genereller Stopp weiterer Zersiedelungen und Baulandausweisungen nicht nur umweltpolitisch notwendig, sondern auch möglich ist.
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5. |
Die Öffentlichkeitsbeteiligung und die demokratischen Mitbestimmungsrechte für Bürgerinnen und Bürger werden mit dem Gesetz gestärkt. Nicht gesondert thematisiert wurden mit Bezug auf das Kinder- und Jugendhilfegesetz die Mitbestimmungsrechte für Kinder und Jugendliche. Erklärtes Ziel der PDS ist, Betroffene zu Beteiligten zu machen. Mit dem neuen EAG erweitern sich ihre Möglichkeiten zur Mitwirkung an der Entwicklung der Städte und Gemeinden und des Umlandes. Eine Voraussetzung ist, dass die Beteiligungsrechte bekannt und genutzt werden. Dies sollte auch der Bund mit geeigneten Maßnahmen fördern.
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6. |
Im Artikel 3 GG heißt es, dass niemand wegen seiner Behinderung benachteiligt werden darf. Deswegen ist eine Verpflichtung zum barrierefreien Bauen im Baugesetzbuch überfällig. Die Praxis beweist tagtäglich, dass es nicht genügt, wenn sich der Bund lediglich für seine eigenen Bauvorhaben verantwortlich fühlt. Gummiparagrafen in den Landesbauordnungen bieten immer wieder Bauherren die Möglichkeit, Neubauten mit Barrieren zu bauen. Hier wäre mal eine geeignete Gelegenheit, sich die USA zum Vorbild zu nehmen. Das es auch in der Bundesrepublik anders geht, belegt der vorliegende Gesetzentwurf: Umweltstandards sind trotz Förderalismus durch Bundesrecht festgelegt.
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7. |
Problematisch ist die Streichung der Teilungsgenehmigungen für Grundstücke. Hier besteht ernsthaft die Gefahr, dass der beabsichtigte Bürokratieabbau zu Lasten der Rechtssicherheit der Betroffenen gehen wird.
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8. |
Erstmals seit 200 Jahren schrumpfen die Städte - im Osten und zunehmend auch im Westen, Die Folgen dieser Städteschrumpfung und der stellenweise regelrechten Entsiedelung im ländlichen Raum sind zunehmender Wohnungsleerstand aber auch Überkapazitäten bei Gemeinde- und Infrastruktureinrichtungen. Durch die Unterschreitung erforderlicher Mindestfrequenzen müssen Schulen und Kultureinrichtungen, aber auch Arztpraxen und Geschäfte schließen. Dadurch sinkt die Lebensqualität und noch mehr Menschen ziehen fort. Die Aufnahme des Stadtumbaus und der Sozialen Stadt in das Baurecht wird begrüßt. Davon unbenommen müssen die Programme zum Stadtumbau und zur Sozialen Stadt angesichts der Situation vor allem in ostdeutschen Städten und Gemeinden fortgeführt und ausgebaut werden.
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Eine Reihe von Problemen der Bauplanung werden mit dieser Baurechtsnovelle nicht oder nur unzureichend gelöst. Trotzdem wird das Baurecht mit dem vorliegenden Gesetzentwurf in vielen Bestandteilen besser, als das bestehende Baugesetzbuch. Die drei selbst gesetzten Ziele wurden überwiegend umgesetzt. Gestärkt werden die Beteiligungsmöglichkeiten von Bürgerinnen und Bürgern und ihren Vertretungen sowie die Belange der Umwelt und Natur. Deswegen werden die PDS-Abgeordneten dem Gesetzentwurf zustimmen.
[download] Stenographischer Bericht, pdf-Datei
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