1.
Die PDS im Bundestag lehnt den Einsatz der Bundeswehr im Innern ab. Es gibt gute Gründe, dabei zu bleiben, und es gibt schlechte Anlässe, anderes zu wollen.
Leider sucht und findet die CDU/CSU immer wieder schlechte Anlässe, für ihr Begehren. Besser wird es dadurch nicht.
Das Trennungsgebot zwischen Polizei und Armee hat triftige Gründe, historische und sachliche. Obendrein wird es im Grundgesetz geboten.
2.
Nun weiß ich wohl, auch das Grundgesetz ist nicht immer und stets der letzte Stein der Weisen. Es ist - sofern es nicht die Substanz der Demokratie und der Menschenwürde betrifft - änderbar.
Interessant ist allerdings, wann und wo die CDU/CSU bereit ist, Änderungen am Grundgesetz vorzunehmen.
Als es um die deutsche Einheit ging, lehnte sie jede Reform ab. Als es um die Einschränkung des Asyls ging, war sie sofort bereit.
Wenn es um mehr Demokratie geht, dann sagt die CDU/CSU Nein. Wenn es um die Militarisierung geht, dann ist sie stets vornweg.
Allein das lässt an ihrer Lauterkeit zweifeln.
3.
Zumal das Grundgesetz bereits jetzt drei Ausnahmen zulässt, bei denen die Bundeswehr im Innern eingesetzt werden kann.
Wohl bemerkt: Ausnahmen. Die CDU/CSU aber will die eng gefassten Ausnahmen zum Dauerfall machen.
Und das auch noch mit überaus durchsichtigen Scheinargumenten.
In Afghanistan leisten Soldaten Polizei-Dienst, höre ich und warum sollten sie das zuhause nicht auch dürfen? Umgekehrt wird ein Schuh draus. Ein Fehler im Ausland begründet keinen Zweiten im Inland.
4.
Hinzu kommt: Der Antrag der CDU/CSU öffnet jedem Missbrauch Tür und Tor. Wichtige Hemmschwellen könnten fallen. Ich kenne niemanden, der sich Panzer in seinem Alltag wünscht - nicht auf dem Weg zum Bahnhof, nicht bei einer Demonstration gegen Sozialabbau oder Kriege.
Genau das steckt aber in ihrem Antrag. Sie wollen einen Freibrief für drohende Katastrophen oder Unglücksfälle - also für präventive Einsätze. Genau das aber kennt das Völkerrecht - wohl bedacht - nicht.
Wir - die PDS im Bundestag - wollen es auch nicht. Zumal es ein grundlegender Angriff auf die Rechtsstaatlichkeit wäre.
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