Heimkehrer-Entschädigungs-Gesetz

Bundestag, 16. Oktober 2003, TOP 14: Heimkehrerentschädigungsgesetz
Rede von Petra Pau

Ich habe in der 14. Wahlperiode des Deutschen Bundestages, als wir uns hier im Plenum erstmals mit diesem Thema befassten, namens meiner damaligen Fraktion, Unterstützung für das Anliegen dieses Gesetzentwurfes signalisiert. Das meinte und meine ich nach wie vor sehr ernst.

Die PDS-im-Bundestag war damals bereit - zumindest wenn es um die Abstimmung über diesen Gesetzestext ging - darüber hinwegzusehen, dass in der Begründung, welche ja keine Auswirkungen auf Zahlungen hat, Dinge gleichgesetzt werden, die nicht gleichzusetzen sind. Ich denke, es sollte Schluss damit sein, die Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter, die bis heute erst geringe Zahlungen an Entschädigung gesehen haben, mit denjenigen gleichzusetzen, um die es in diesem Gesetzentwurf geht.

So weit, so gut.

Nun aber zu dem Gesetzentwurf des Bundesrates. In ihm ist immer noch der § 2 Abs. 2 des damaligen CDU-Antrages enthalten. Bereits in der 14. Wahlperiode habe ich immer gedacht, dass dies entweder zu heilen sei oder aber dass sich hier etwas eingeschlichen hat, was den Gesetzentwurf ad absurdum führen sollte. Ich lese Ihnen den Satz, um den es hier geht, noch einmal vor:

Die einmalige Entschädigung erhalten solche Heimkehrer nicht, die vor oder nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges einem totalitären System erheblich Vorschub geleistet oder durch ihr Verhalten gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder der Rechtsstaatlichkeit verstoßen haben.

Meinen Sie denn ernsthaft, dass der 2. Weltkrieg kein Angriffs- und Vernichtungskrieg war und das diejenigen, welche freiwillig oder gezwungen als Soldaten der Wehrmacht in den Krieg gezogen sind, damit nicht an Verletzungen der Menschlichkeit und Rechtsstaatlichkeit beteiligt waren?

Mit diesem Absatz führen Sie dies doch selbst ad absurdum. Da hilft auch nicht das Argument, dass in allen Leistungsgesetzen in Bezug auf die ehemalige DDR ein solcher Absatz geschrieben steht. Ich denke, er sollte aus diesem Gesetzentwurf herausgenommen werden, da man soziale Leistungen nicht mit dem Strafrecht verbinden kann.

Es ist schade, dass Sie die Chance bis heute nicht genutzt haben, diesen Absatz herauszunehmen. Hätten Sie diesen Schritt getan, dann wäre auch die PDS-im-Bundestag bereit gewesen, der Entschädigung für Heimkehrer zuzustimmen.
 

[download] Stenographischer Bericht, pdf-Datei

 

 

16.10.2003
www.petra-pau.de

 

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