Lücken und Unrecht in der Beamten-Besoldung

Bundestag, 19. 12. 2002, Gesetze zur Versorgungsänderung,
Rede von Petra Pau

Worum geht es eigentlich? Die Entwürfe sehen eine Einbeziehung derjenigen Beamten in die Riester-Rente vor, die weder Besoldung noch Versorgung bekommen. Das betrifft ca. 40 000 Beamtinnen und Beamte bei Post, Telekom und Bahn, die aus dienstlichen Gründen beurlaubt sind.

Sie arbeitenvielfach in Tochtergesellschaften oder werden innerhalb der Unternehmen „in-sich-beurlaubt“. Dort erwerben sie zum Teil Ruhegehaltansprüche, werden aber nicht in die ‚Riester'-Förderung einbezogen. Auch an kollektiven Vereinbarungen können sie nicht teilhaben. Sie unterliegen auch nicht dem Betriebsrentenrecht. Der Entwurf soll diese Lücke schließen.

Eigentlich war das mit dem Versorgungsänderungsgesetz ja so gedacht: Die Versorgung kann nicht mehr bezahlt werden, also wird sie gesenkt. Dafür baut jeder Beamte privat eine zweite Säule auf. Aber dabei wurden die Beurlaubten vergessen.

Die PDS im Bundestag war gegen den „Einstieg in den Ausstieg“ aus der solidarischen Alterssicherung mit der ‚Riester'-Rente, und sie bleibt dagegen. Aber: Als wären die Versorgungseinschnitte, zuletzt durch das Versorgungsänderungsgesetz 2001, nicht schon schlimm genug, wurde von der Bundesregierung auch noch glatt eine große Gruppe bei der Einbeziehung in die fantastische ‚Riester'-Förderung vergessen. Einschnitte ja, Förderung nein.

Aus den Augen, aus dem Sinn? Wiederum trifft dies die unteren und mittleren Besoldungsgruppen besonders hart. Zwar wird diese Gruppe mit ihren geringen Bezügen nicht die Möglichkeit haben, entscheidend etwas zu ihrer Altersvorsorge beizutragen (zusätzlich beizutragen, weil unserer Ansicht nach Vorleistungen der Beamten durch das Versorgungsänderungsgesetz sowieso nicht ausreichend berücksichtigt wurden). Und obwohl wir die Einführung der privaten Säule grundsätzlich kritisieren und auch immer noch nicht wissen, ob das überhaupt verfassungsgemäß ist, sind wir trotzdem für Gerechtigkeit für die aus dienstlichen Gründen beurlaubten Beamten. Sie sind schließlich auch Bundesbeamte und dürfen nicht anders behandelt werden, als andere.

Der Titel des CDU-Entwurfs lässt vermuten, dass weitere Korrekturgesetze folgen werden. Das finden wir gut. Denn im Versorgungsänderungsgesetz gibt es noch viele Ungerechtigkeiten zu beseitigen. Zum Beispiel die Absenkung großer Teile des Beamtentums auf die Mindestversorgung, die bessere Berücksichtigung von Vorleistungen, den Verzicht auf Versorgungsabschläge bei Dienstunfähigkeit, Besonderheiten des Vollzugsdienstes, Vordienstzeiten aus der DDR usw.

Außerdem bleibt unklar, wann endlich ausreichende Versorgungsrücklagen gebildet werden oder wie die Bundesregierung die Versorgung sonst künftig bezahlten will. Und zur Transparenz und besseren Planbarkeit der Riester-Rente wollen wir eine Versorgungsauskunft einführen.

Zusätzliches Geld kostet das Ganze übrigens nicht zusätzlich, weil die Beurlaubten ursprünglich schon mit eingerechnet waren. Weiterhin müssen die aus dienstlichen Gründen beurlaubten Beamten den Anspruch auf Altersteilzeit erhalten. Das geht nach der bisherigen Regelung nicht (§ 72 BBG).
 

 

 

19.12.2002
www.petra-pau.de

 

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