Im Blick:
PDS im Bundestag

NPD-Verbot – ein Supergau

landesinfo
Herausgegeben von der PDS Berlin
Ausgabe Nr. 7 April 2003, Seite 3

Kaum war die USA-Armada in den Irak eingefallen, stampften die Kameraden der NPD durch Berlin – mit nationalistischen und rassistischen Parolen gegen den Krieg. Das war zu befürchten, allemal, nachdem das Bundesverfassungsgericht das Verbotsverfahren gegen die rechtsextremistische NPD eingestellt hatte. Auch das war zu erwarten. Zu schlampig war die Anklage vorbereitet, zu arrogant war der Prozess begleitet worden, insbesondere von Bundesinnenminister Schily und seinen Amtskollegen in den Ländern. Ihre Geheimdienstpraxis brachte das Verfahren ins Wanken. Es geriet endgültig ins Aus, als die Frage alternativ hieß: Entweder die eingesetzten V-Leute werden geschützt oder die NPD wird verboten. Die PDS hat immer gewarnt: „V-Leute sind gekaufte Zeugen und bezahlte Täter.“ Bis zu 15 Prozent der NPD-Führungskader standen zugleich im Sold der Verfassungsschutzämter. Das macht die NPD selbst keinen Deut besser, musste aber das Verbotsverfahren belasten. Heraus kam das, was man einen politischen Supergau nennt. Die verfassungswidrige V-Mann-Praxis wird weitergeführt und die verfassungsfeindliche NPD bleibt eine legale Partei.

Gerichtsschelte ist fehl am Platz. Vielmehr drängen sich zwei alte Erkenntnisse wieder in den Vordergrund: Die Geheimdienste sind radikal zu reformieren und der Rechtsextremismus muss vor allem gesellschaftlich geächtet werden.

Spätestens am 1. Mai dieses Jahres ist wieder Zivilcourage gefragt. Die NPD hat in Berlin einen weiteren Aufmarsch angekündigt.

Petra Pau
Mitglied des Bundestages
 

 

 

3.4.2003
www.petra-pau.de

 

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