Grundeinkommen

Thema: Grundeinkommen - kommen wir in dieser Richtung vorwärts, wie von Götz Werner vorgeschlagen? Weg vom sinnlosen Arbeitsplatzbeschaffen?

Rolf Rainer Müller, Sachsen
16. Februar 2007

Sehr geehrter Herr Müller,

vor ab für alle, die mit dem Namen Götz Werner nichts anfangen können, so viel. Götz Werner ist der Gründer der Drogerie-Kette „dm“, er ist ein scharfer Kritiker von „Hartz IV“ und er plädiert statt dessen für ein Grundeinkommen, dass prinzipiell Jeder und Jedem zusteht. Seine Argumentation ist meiner sehr ähnlich: Der gesellschaftliche Reichtum wächst, zugleich nimmt die Zahl der dafür benötigten Arbeitskräfte ab. Mit einer Grundsicherung würden Arbeitslose nicht wie unwürdige Schmarotzer behandelt, sondern wie Menschen. Zugleich schlägt Götz Werner ein grundsätzlich anderes und vereinfachtes Steuersystem vor, mit dem eine solche Grundsicherung bezahlbar wäre.

Die Diskussion über ein Grundeinkommen kursiert schon länger, insbesondere unter Linken. Umso bemerkenswerter war es, dass mit Götz Werner ein Unternehmer 2005 die Debatte heftig belebte.

In der Fraktion DIE LINKE werden, wie anderswo auch, zwei Grundmodelle für ein Grundeinkommen diskutiert: Ein bedarfsabhängiges Grundeinkommen oder, wie Götz Werner, ein bedingungsloses Grundeinkommen. Es gibt jeweils begründete Pro und Kontra.

Ich neige aus bürgerrechtlicher Sicht zum bedingungslosen Grundeinkommen und will das an einem Beispiel kurz begründen. Das Arbeitslosengeld II ist ein bedarfsorientiertes Grundeinkommen. Darauf verweisen CDU, SPD und Grüne immer wieder und zu Recht. Sie verschweigen dabei nur, dass das ALG II viel zu niedrig bemessen ist und an Bedingungen geknüpft wird. Eine heißt: Die Bedürftigkeit muss nach den Hartz-IV-Regeln nachgewiesen werden und er soll umgekehrt überprüft werden. Das liegt in der Natur von bedarfsorientierten Leistungen.

Praktisch sieht das so aus, dass ein Hartz-IV-Betroffener 150 bis 180 persönliche Daten über sich und seine Umgebung Preis geben muss und bei Bewilligung von Arbeitslosen-Geld II ständig überprüft wird. Das ist nicht nur unwürdig, dass verstößt aus meiner Sicht gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, ein Grundrecht.

Zwischen der Forderung nach einem bedingungslosen Grundeinkommen und „Hartz IV“ klafft allerdings eine diametrale Sicht aus die „Arbeits“-Welt. „Hartz IV“ betrachtet die Menschen vordergründig aus Sicht der Kapitalverwertung. Die Forderung nach einem bedingungslosen Grundeinkommen geht von der Würde des Menschen aus, aller Menschen. Dazwischen liegt außerdem das Finanzierungsproblem. Wir bräuchten in der Tat eine völlig neue Steuer-Logik.

Meine Präferenz habe ich Ihnen umschrieben. Unter http://www.die-linke-bag-grundeinkommen.de/ finden Sie weitere Argumente. Prinzipiell meine ich: Eine bedarfsorientierte Grundsicherung kann selbstverständlich sozial gerechter ausgestaltet werden. Eine bedingungslose Grundsicherung indes birgt sozialistische Elemente.

Mit freundlichen Grüßen

Petra Pau
19. Februar 2007

 

 

19.2.2007
www.petra-pau.de

 

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