Föderalismus und Berlin

frage: Habe mit Interesse ihre Stellungnahme zu den Folgen des Karlsruher Urteils gelesen. Der Fraktionssprecher der Grünen im Hessischen Landtag, Tarik Al Wazir, hat meiner Meinung den von Roland Koch betriebenen „Wettbewerbsföderalismus“ als einen „Wettbewerb der Schäbigkeit“ bezeichnet. Warum in aller Welt hat aber Ihre Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus mit „Ja“ zur Föderalismus-Grundgesetzänderung gestimmt. Mir ist aufgefallen, dass Berlin zugestimmt, Mecklenburg-Vorpommern aber dagegen gestimmt hatte. Diese „Reform“ wird doch gerade, wie Sie richtig sagen, die ärmeren Länder weiter abhängen.

Volkhard Mosler
Hessen, Frankfurt a. M.
25. Oktober 2006

Sehrgeehrter Herr Mosler,

Ihre Beobachtung stimmt, das Land Berlin hat im Bundesrat mit Ja gestimmt, das Land Mecklenburg-Vorpommern nicht, DIE LINKE im Bundestag war dagegen. Das heißt nicht, dass die Berliner Linkspartei.PDS nicht ebenfalls große Probleme mit der so genannten Föderalismusreform gehabt hat.

Aber die Berliner hatten eine andere Abwägung zu treffen. Zum Gesetzes-Paket gehörte nämlich, dass eine „Hauptstadt-Klausel“ ins Grundgesetz aufgenommen wird. Davon erhofften sich die Berliner wiederum eine Stärkung ihrer Position und ihrer Ansprüche als deutsche Hauptstadt.

Das war natürlich keine ganz einfache Abwägung. Aber klar war bereits vor der Abstimmung im Bundesrat, dass die „Föderalismus-Reform“ nicht zu verhindern ist, auch nicht, wenn Berlin dagegen stimmt. Umgekehrt wäre kommentiert worden: Was ist das für eine Landesregierung, will eine Hauptstadt-Klausel im Grundgesetz, kann die auch haben, stimmt aber selbst dagegen.

Dass von einer Aufwertung der Hauptstadt - trotz Klausel - keine Rede sein kann, auch das zeigte Urteil von „Karlsruhe“ und die offen zur Schau gestellte Häme, mit der etliche Bundes- und Landespolitiker die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes begrüßt haben. Zumal es keine zweite deutsche Stadt gibt, die so wie Berlin, noch heute von den Lasten der Teilung betroffen ist, auch finanziell. Dieser Verweis war Teil der Berliner Klage vor dem Bundesverfassungsgericht. Auch er wurde nicht gewürdigt.

Mit freundlichen Grüßen

Petra Pau
1. November 2006

 

 

1.11.2006
www.petra-pau.de

 

Seitenanfang

 

 

 

Treffpunkt

 

Startseite