Urheberrecht

Sehr geehrte Frau Pau,

mit großer Sorge verfolgen wir die aktuellen Entwicklungen im Bereich der Urheberrechtsnovellierung und wenden uns als Hochschullehrende und Wissenschaftler/innen an Sie mit dem dringenden Appell, sich für ein bildungs- und wissenschaftsfreundlicheres Urheberrecht in Deutschland einzusetzen.

Die Absicht des Bundes und der Länder, das deutsche Urheberrecht der Entwicklung im Bereich der digitalen Informations- und Kommunikationstechnologie anzupassen und rechtliche Klarheit für deren Nutzungsmöglichkeiten in Bildung und Wissenschaft herbeizuführen, ist prinzipiell begrüßenswert. Doch schon die bisherige Novellierung des Urheberrechtsgesetzes hat für Bildung und Wissenschaft zu einschneidenden Behinderungen und zu unakzeptablen Einschränkungen der grundgesetzlich garantierten Rechte bei der öffentlichen Zugänglichkeit und der digitalen Nutzung von veröffentlichten Werken geführt, die sich mit dem Inkrafttreten des sog. „Zweiten Korbs“ weiter zu verschärfen drohen.

Mehrere der im sog. „Zweiten Korb“ geplanten Regelungen widersprechen aus der Perspektive von Forschung und Hochschullehre schwerwiegend und unangemessen dem im Koalitionsvertrag vereinbarten Ziel eines „bildungs- und wissenschaftsfreundlichen Urheberrechts“.

So fällt nach vorliegendem Entwurf des BMJ vom 3.1.2006 die bis Ende 2006 befristet geltende Schrankenregelung § 52a UrhG weg, nach der eine öffentliche Zugänglichmachung urheberrechtlich geschützten Materials im Rahmen der Veranschaulichung des Unterrichts, z.B. in digitalen Semesterapparaten, erlaubt ist. Denjenigen Hochschulen, die sich den bildungspolitisch gewollten und mit Bundesmitteln geförderten e-Learning-Initiativen angeschlossen haben, wird nun rückwirkend die Rechtsgrundlage entzogen. Will das Parlament wirklich diese Hochschulentwicklung zurückdrehen und Bildung und Wissenschaft vom sinnvollen Gebrauch der digitalen Medien ausschließen? Sollen mehrere Milliarden Euro an öffentlichen Mitteln, die dafür bisher investiert wurden, in den Sand gesetzt werden?

Hier besteht dringender Handlungsbedarf! Wir ersuchen vehement darum, § 52a beizubehalten und den Bedürfnissen von Bildung und Wissenschaft weiter anzupassen. Hierzu ist die Befristung dieses Paragraphen aufzuheben oder wenigstens die Befristung um mindestens weitere 5 Jahre zu verlängern, auch um eine wesentliche Verbesserung dieses Paragraphen entsprechend den Bedürfnissen von Bildung und Wissenschaft zu erreichen.

Wer mit der Praxis des aktuellen Wissenschaftsbetriebs und insbesondere der gängigen Einbindung einzelner Institute in die Hochschulintranets vertraut ist, dem/der wird besonders die Regelung im neuen § 52b (Entwurf) absurd erscheinen: Diesem neu eingefügten Paragraphen zufolge soll eine Wiedergabe von Werken aus den elektronischen Beständen einer Bibliothek, eines Archivs oder Museums nur an eigens eingerichteten elektronischen Leseplätzen in der Institution selbst möglich sein. Gerade in der Ortsungebundenheit liegt aber der grundlegende Vorteil der digitalen Ressourcen. Der § 52b zwingt die Nutzer/innen (wie in der bisherigen analogen Nutzung) nun wieder in die Bibliothek und an einen „elektronischen Leseplatz“ - insofern er nicht gerade besetzt ist -, um die Ressource online einzusehen. Unklar ist zudem, ob diese überhaupt ausgedruckt werden darf oder vom Bildschirm abgeschrieben werden muss. Ergebnis ist eine absurde Verschlechterung der Informationsversorgung gegenüber dem analogen Zeitalter, als man ein Buch oder eine Zeitschrift wenigstens ausleihen und mitnehmen durfte.

Wie kann es sein, dass vor diesem Hintergrund im Regierungsentwurf behauptet wird, diese Regelungen hätten keine Auswirkung auf die öffentlichen Haushalte? Es entstehe angeblich „kein zusätzlicher Vollzugsaufwand, da organisatorische Umstellungsarbeiten zur Umsetzung des Gesetzes nicht erforderlich“ seien. Wenn die erste deutsche Universitätsbibliothek die umliegenden Liegenschaften aufkaufen muss, um dorthin ihre Leseräume zu erweitern, wird auch das BMJ möglicherweise die Absurdität dieser Formulierung begreifen.

Dies sind nur zwei aus unserer Sicht kritische Punkte, die wir in unserer öffentlichen Stellungnahme zum Ausdruck bringen, die aus der Praxis des Hochschulalltags heraus verfasst ist und die Sie unter folgender URL finden:
http://www.prometheus-bildarchiv.de/downloads/prometheus_Stellungnahme.pdf

Wir appellieren inständig an Sie, im Gesetzgebungsprozess dafür Sorge zu tragen, dass das Gleichgewicht der Interessen von Urhebern und Nutzern ausgewogen bleibt und in der digitalen Informationsgesellschaft nicht zu Ungunsten von Bildung und Wissenschaft verschoben wird!

Im globalen Wettbewerb werden Bildung und Wissenschaft in Deutschland künftig durch das restriktive geplante Urheberrecht massiv benachteiligt und von der Informationsgesellschaft weitgehend abgekoppelt. Dies läuft allen bildungspolitischen Absichtserklärungen der Landesregierungen und der Bundesregierung zuwider.

prometheus - Das verteilte digitale Bildarchiv für Forschung und Lehre e.V.
(www.prometheus-bildarchiv.de)
29. April 2006

Sehr geehrte Damen und Herren von prometheus e. V.

Ihr e-mail und Bitte zur Novellierung des Urheberrechts habe ich empfangen und ich habe danach ihre Stellungsnahme zum selben Thema auf ihrer Web-Seite gelesen.

Noch kann ich ihnen nicht sagen, welche Position die Fraktion DIE LINKE letztlich vertreten wird. Auch hier gibt es unterschiedliche Auffassungen, je nachdem aus welchem Umfeld einzelne Abgeordnete kommen.

Sie können aber davon ausgehen, dass ich gegen eine restriktive Auslegung des Urheberrechts bin. Ich halte es da eher mit der Linux-Philosophie, wonach Wissen nicht länger monopolisiert und kapitalisiert werden sollte.

Ich teile auch die Auffassung, die mit der „Göttinger Erklärung“ formuliert wurde: „In einer digitalisierten und vernetzten Informationsgesellschaft muss der Zugang zur weltweiten Information für jedermann zu jeder Zeit von jedem Ort für Zwecke der Bildung und Wissenschaft sichergestellt werden!“

Das ist meine prinzipielle Meinung. Die vorliegende Novelle ist konkret. Ich werde mich mit ihr beschäftigen und dabei auch Ihre Position bedenken. Danke.

Mit freundlichen Grüßen

Petra Pau
1. Mai 2006

 

 

12.5.2006
www.petra-pau.de

 

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