Mit der Extremismusklausel sollten gesellschaftliche Initiativen gegen Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitismus den staatlichen Pauschalverdacht entkräften, selbst verfassungsfeindlich zu sein.
Fällt die Extremismusklausel, gewinnt Vernunft.
Gleichwohl gebührt gesellschaftlichen Initiativen gegen Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitismus endlich eine stetige und verlässliche Förderung.
Dafür wäre eine parteiferne bundesweite Stiftung hilfreich.
Berlin, den 22. Dezember 2013
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