Spätestens das Totalversagen der Sicherheitsbehörden in der NSU-Nazi-Mordserie belegt, dass der Verfassungsschutz völlig ungeeignet ist, Gütesiegel über andere abzugeben.
Dennoch will die Bundesregierung regeln, dass ein Negativeintrag durch ein Amt für Verfassungsschutz automatisch zum Entzug der steuerlichen Gemeinnützigkeit führt.
Es droht Übles nach dem Motto: Bei Nazis blind, gegen Antifa geschwind! Das kann nicht ernsthaft gemeint sein.
Berlin, den 6. Juli 2012
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