Die Vorratsdatenspeicherung wankt

Im Bundesverfassungsgericht fand heute eine Anhörung zu mehreren Klagen gegen die so genannte Vorratsdatenspeicherung statt. Danach erklärt Petra Pau, Mitglied im Vorstand der Fraktion DIE LINKE und Mit-Klägerin:

Das Bundesverfassungsgericht hat ein sehr grundsätzliches Urteil in Aussicht gestellt. Das lässt hoffen, dass die verfügte Vorratsspeicherung aller Telekommunikationsdaten als grundgesetzwidrig gebrandmarkt wird.

Mehrere Sachverständige bestätigten mit ihren Ausführungen meine Auffassung, wonach die Vorratsdatenspeicherung demokratiefeindlich ist und zahlreiche verbriefte Grundrechte außer kraft setzt.

Nachfragen von Richtern des Bundesverfassungsgerichtes lassen ebenso den Schluss zu, dass die Verfassungswidrigkeit bereits bei der Erhebung der Telekommunikationsdaten und nicht erst bei deren Nutzung beginnt.

Computer- und Netzexperten wiesen zudem nach, dass und wie bereits Verbindungsdaten Rückschlüsse auf soziale und weitere Profile der so überwachten Bürgerinnen und Bürger ermöglichten.

Demonstriert wurde außerdem, wie sich „Kriminelle“ der Telekommunikations-Kontrolle entziehen können, so dass die Vorratsdatenspeicherung letztlich nur unbescholtene und unverdächtige Bürgerinnen und Bürger treffen würde.
Allerdings bleibt unter anderem die spannende Frage, ob und wie der 1. Senat des Bundesverfassungsgerichts gewillt ist, sich mit der Europäischen Union anzulegen. Denn die nationale Vorratsdatenspeicherung folgt auch EU-Recht.

Gleichwohl: Die Vorratsdatenspeicherung wankt seit heute erheblich! Den Sicherheits-„Experten“ der Union und der SPD droht eine weitere Schlappe.

Das wäre ein Erfolg für die Demokratie, den Rechtsstaat und für Bürgerrechtler.
 

Berlin, den 15. Dezember 2009

 

 

15.12.2009
www.petra-pau.de

 

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