Volksentscheide sind kein Gegenpart zur parlamentarischen Demokratie, sondern ergänzen diese sinnvoll. Sie bedeuten nicht weniger, sondern mehr Demokratie.
Mehr direkte Demokratie auch auf Bundesebene wäre zudem eine probate politische Antwort gegen den zunehmenden Demokratieverdruss.
Direkte Demokratie ist in Artikel 20 (2) Grundgesetz ausdrücklich angelegt. Leider haben die Union und die SPD bislang penetrant verhindert, dass das Grundgesetz entfaltet wird.
Berlin, den 27. Mai 2009
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