Dem Jubiläum angemessen und überfällig wäre es, endlich Volksabstimmungen auch auf Bundesebene frei zu schalten. Artikel 20 (2) Grundgesetz bietet dafür die Chance. Der Bundestag müsste lediglich mit 2/3-Mehrheit zustimmen.
Derzeit gibt es im Bundestag drei Anträge, die das begehren. Die Vor-Abstimmung im Innenausschuss zeigte allerdings: Die CDU/CSU legt sich weiterhin quer. Auch die SPD votierte nicht für mehr Demokratie.
In Fragen direkter Demokratie ist die Bundesrepublik Deutschland noch immer ein EU-Entwicklungsland. Noch besteht die Chance, diesen fundamentalen Makel im Plenum des Bundestages zu beseitigen.
Berlin, den 15. Februar 2009
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