Erst schien Gefahr im Verzuge, nun soll schlecht Ding auch noch Weile haben.
Geradezu widersinnig ist es, eine drei-jährige Übergangsfrist ins Gesetz zuschreiben, ehe es tatsächlich zu einem besseren Datenschutz kommt.
Das ist geradezu eine aufmunternde Empfehlung für Datenhändler, ihre Datenbestände zu erweitern und den Datenhandel bis 2012 noch auszuweiten.
Außerdem nützt das beste Gesetz wenig, wenn seine Einhaltung kaum kontrollierbar ist. Deshalb müssen die Ressourcen der Datenschutzbehörden deutlich aufgestockt und die Herkunft von Daten nachvollziehbar werden.
Berlin, den 11. Dezember 2008
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