Vorratsdatenspeicherung widerspricht Urteils-Logik

Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zu Online-Durchsuchungen erklärt Petra Pau, Mitglied im Vorstand der Fraktion DIE LINKE und im Innenausschuss des Bundestages:

Bleibt das Bundesverfassungsgericht bei seiner Logik, dann müsste es auch die so genannte Vorratsdatenspeicherung für Null und nichtig erklären.

Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil zu Online-Durchsuchungen ein neues „Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme“ gesetzt.

Die verdachtslose Vorratsspeicherung aller Telekommunikationsdaten steht mit diesem Grundrecht zum Schutz der Persönlichkeit auf erkennbarem Kriegsfuß.
 

28. Februar 2008

 

 

28.2.2008
www.petra-pau.de

 

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