So weit darf die Loyalität von Bundeskanzlerin Merkel zu ihren Ministern nicht gehen, dass sie einen grundgesetzwidrigen Schießbefehl toleriert oder gar unterstützt.
Artikel 1 Grundgesetz darf nicht angetastet werden. Auch nicht durch einen vermeintlich höheren Notstand, den das deutsche Recht so nicht kennt.
Berlin, den 18. September 2007
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