Gegen den Berliner Soziologen Andrej H. wird ermittelt, weil er einer terroristischen Vereinigung angehören soll und mithin unter den Paragrafen 129a Strafgesetzbuch falle.
Der Verdacht wird unter anderem damit begründet,
dass Andrej H. in seinen wissenschaftliche Schriften Termini benutze, die auch in Texten der gesuchten militanten gruppe (mg) vorkämen,
dass Andrej H. intellektuell in der Lage sei, anspruchsvolle Texte zu verfassen, und
dass Andrej H. für Recherchen Bibliotheken zur Verfügung ständen.
Wenn solcherlei Vorwürfe künftig hinreichend für ein Ermittlungsverfahren gemäß § 129 a sein sollten, dann gute Nacht Rechtsstaat.
Konsequent müsste die Generalbundesanwältin umgehend auch Ermittlungen gegen Bundesminister Wolfgang Tiefensee einleiten. Denn der SPD-Politiker will den ländlichen Osten unter anderem durch mobile Bibliotheken attraktiver machen. Das riecht ziemlich stark nach Gefahr im Verzug und § 129a.
Allgäu, den 14. August 2007
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