Grundgesetz untersagt Lizenz zum Töten

Bundesinnenminister Schäuble will weiterhin ein Luftsicherheitsgesetz und dafür das Grundgesetz ändern. Dazu erklärt Petra Pau, stellvertretende Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE und Mitglied im Innenausschuss:

Das erste Luftsicherheitsgesetz ist vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert, weil es mit dem Grundgesetz unvereinbar war. Dasselbe Schicksal prophezeie ich einer Neuauflage dieser Lizenz zum Töten.

Niemand hat das Recht, Leben gegen Leben abzuwägen und vermeintlich minderwertiges Leben gegen angeblich höherwertiges zu opfern. Das aber ist der Kern eines Luftsicherheitsgesetzes, das erlauben würde, entführte Passagiere abzuschießen, um eventuell größeres Unheil zu verhindern.
 

Berlin, den 16. Mai 2007

 

 

16.5.2007
www.petra-pau.de

 

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