Die Kernfrage ist nicht, mit welchem Gesetz man geheime Online-Überwachungen legalisieren kann. Viel entscheidender ist: Geheime Online-Überwachungen würden die Grundlagen der Demokratie sprengen.
Im Volkszählungsurteil von 1983 hatte das Bundesverfassungsgericht sinngemäß begründet:
Bürgerinnen und Bürger, die nicht wissen bzw. nicht wissen können, was andere über sie wissen, sind nicht souverän. Wer nicht souverän ist, kann kein Souverän sein. Eine Demokratie ohne Souverän aber ist keine Demokratie.
Es geht in der aktuellen Debatte daher nicht um Computer. Es geht ums Grundgesetz. Es geht ans Eingemachte. Das ist die Dimension.
Berlin, den 6. Februar 2007
|